Urteil im Unister-Prozess: Zwei der früheren Manager sowie der frühere Chef der Flugsparte sind vor dem Leipziger Landgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Zwei frühere Manager des insolventen Internet-Unternehmens Unister sind wegen Betruges zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Den früheren Chef der Flugsparte des Unternehmens verurteilte das Leipziger Landgericht auf Bewährung zu einem Jahr und sieben Monaten. Der Ex-Finanzchef indes bekam zwei Jahre auf Bewährung und muss zusätzlich 8.000 Euro Geldstrafe zahlen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer sich wegen des sogenannten Runterbuchens von Flugtickets strafbar gemacht hatten. Dabei wurde den Kunden ein Flug zu einem auf der Webseite angezeigten Preis verkauft, während Unister hinter den Kulissen günstigere Konditionen erzielte und die Differenz einbehielt. Der Prozess gegen die beiden Männer lief seit Januar.
Die Staatsanwaltschaft hatte für einen der beiden Manager allerdings eine zweieinhalbjährige Haftstrafe gefordert. Der Angeklagte habe sich des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Dirk Reuter in seinem Abschlussplädoyer vor dem Leipziger Landgericht. Zudem soltel er 27.000 Euro Strafe zahlen. Für den zweiten angeklagten Ex-Manager forderte der Ankläger eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie ein Geldstrafe.