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Sonstiges 29.11.2017
Sonstiges 29.11.2017

Forderung des Staatsanwalts Betrug bei Flugbuchungen? Haftstrafe für Unister-Manager gefordert

photocase.com/shipyard
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Die Staatsanwaltschaft fordert im Betrugsprozess um das insolvente Internet-Unternehmen Unister zweieinhalb Jahre Haft für einen früheren Manager. Zudem soll der Mann 27.000 Euro Strafe zahlen.

Im Betrugsprozess um das insolvente Internet-Unternehmen Unister hat die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Jahre Haft für einen früheren Manager gefordert. Der Angeklagte habe sich des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Dirk Reuter in seinem Plädoyer vor dem Leipziger Landgericht. Zudem soll der Mann 27.000 Euro Strafe zahlen. Unister hatte 2016 Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen betrieb Reiseportale wie fluege.de oder ab-in-den-urlaub.de.

Der Manager sei bei Unister für den Flugbereich zuständig gewesen und habe die umstrittene Praxis des "Runterbuchens" entscheidend mitentwickelt, sagte der Staatsanwalt. Dabei buchte ein Kunde ein Flugticket zu einem online angezeigten Preis. Unister erzielte hinter den Kulissen einen günstigeren Preis und behielt die Differenz. Dadurch ist laut Anklage Zehntausenden Kunden finanzieller Schaden entstanden. Die Staatsanwaltschaft wertet das "Runterbuchen" als Betrug.

"Abwimmeln, hinhalten, vertuschen"

Für den zweiten angeklagten Ex-Manager forderte der Ankläger eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie ein Geldstrafe, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Der frühere Finanzchef der Unister-Gruppe hatte sich zuvor auf einen Deal eingelassen und ein weitreichendes Geständnis abgelegt. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft neben Betrug auch Steuerhinterziehung und das unerlaubte Betreiben von Versicherungsgeschäften vor.

So sei dem Ex-Manager bewusst gewesen, dass Unister verschiedene Arten von Reise-Versicherungen angeboten habe. Dafür seien aber keine Versicherungssteuern gezahlt worden. Im Umgang mit Aufsichtsbehörden habe der Mann die Taktik "abwimmeln, hinhalten, vertuschen" verfolgt, hieß es im Plädoyer. Das "Runterbuchen" habe er zwar mitgetragen, aber keinen so starken Einfluss auf diese Praxis genommen wie sein Mitangeklagter.

Hauptverantwortlich für die "zahlreichen Straftaten" bei Unister ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft jedoch der ehemalige Unister-Gründer Thomas Wagner, der im Sommer 2016 bei einem Flugzeugabsturz starb. "Er war der uneingeschränkte Chef", sagte Reuter.

Das Unternehmen sei ungesund gewachsen, ehemalige Mitarbeiter hätten als Zeugen im Verfahren von "chaotischen Zuständen" berichtet. Wagner habe Druck auf die Angestellten ausgeübt und über vieles entschieden - auch an Führungskräften vorbei. "Der Rechtsbruch wurde als gegeben hingenommen", betonte Reuter.

Das Unister-Verfahren läuft schon seit Januar. Die Vorwürfe gegen einen dritten Ex-Manager wurden fallengelassen, als dieser eine Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro zahlte.

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