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Frau mit einer gezeichneten Waage über dem Kopf
Sonstiges 22.05.2015
Sonstiges 22.05.2015

Marketing-Konferenz Online Marketing Forum: Social Media und Recht

Fotolia/lassedesignen
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In den kommenden Jahren wird es immer mehr Ahndungen im Social-Media-Bereich geben. Doch welche rechtlichen Herausforderungen sollten Marketingverantwortliche im Social Web beachten?

Social Media und Recht: Mit der steigenden Popularität von Facebook und Co nimmt auch die Zahl der Ahndungen in diesem Bereich zu, so Kathrin Schürmann, Rechtsanwältin bei Schürmann Wolschendorf Dreyer auf dem Online Marketing Forum in München. Sie erklärte auf der Marketing-Konferenz, einer Veranstaltungsreihe, die von INTERNET WORLD Business präsentiert wird, was Werbungtreibende besonders in sozialen Netzwerken rechtlich beachten sollten.

Das Hauptproblem sei, dass es kein "Social-Media-Gesetz" gebe, sondern nur eine Art gesetzliche "Wolke", die sich aus vielen verschiedenen Rechten, wie dem Urheberrecht, dem Telemediengesetz, dem Persönlichkeitsrecht und weiteren zusammensetzt.

Im Bereich Social Media gibt es für Schürmann sechs Punkte, die es besonders zu beachten gilt:

1. Schleichwerbung: Um eine Schleichwerbung handelt es sich dann, wenn ein Produkt beworben wird, ohne dass erkennbar ist, dass es sich dabei um eine Marketing-Maßnahme handelt. Eine so platzierte Werbung ist allerdings wettbewerbswidrig und kann daher geahndet werden. Hierzu zählen zum Beispiel Facebook-Kommentare, die ein Produkt oder eine Dienstleistung anpreisen und bei denen man als Außenstehender nicht klar erkennen kann, dass diese Person sich ausschließlich als private Person hierzu äußert und nicht indirekt im Namen des Unternehmens spricht. Um hier Unterlassungsklagen zu vermeiden, empfiehlt es sich für die Mitarbeiter eines Unternehmens einen Social-Media-Guide zu verfassen.

2. Bildrechte: Sowohl Grafiken, Zeichnungen, Bilder und Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Des Weiteren sind auch die Rechte der abgelichteten Personen durch das Recht am eigenen Bild geschützt.
Für Marketingverantwortliche besonders wichtig ist der Umgang mit Bildmaterial aus Datenbanken. Denn oftmals wird nicht klar, wie beschränkt die Nutzungsrechte für solche Fotos sind. Wenn man "Stock-Fotos" zum Beispiel auf Facebook postet, überträgt man automatisch an Facebook auch die Nutzungsrechte für das Bildmaterial. Den meisten ist allerdings nicht bewusst, dass sie keine Befugnis dazu haben, Rechte von Fotos aus Datenbanken an Dritte zu übertragen. Somit ist es sinnvoll, Rechte der "Stock-Fotos" vorab zu prüfen, ehe man sie in sozialen Netzwerken veröffentlicht.

3. Framing/Teilen: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in diesem Jahr ist das Teilen von Beiträgen in sozialen Netzwerken dann in Ordnung, wenn sich der Beitrag nicht an ein neues Publikum wendet und wenn der Urheber die Inhalte selbst in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht hat.

4. Social Media Logos: Wenn man die Logos von sozialen Netzwerken in einer Marketingkampagne abbilden möchte, hierbei aber die Farbe oder ähnliches verändern möchte, sollte man vorher in den Nutzungsbedingungen des jeweiligen sozialen Netzwerks nachlesen, ob man das Recht hierzu hat. Ansonsten könnte eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.

5. Impressum: Egal in welchem sozialen Netzwerk Unternehmen einen Account erstellen - es muss immer ein Impressum angegeben werden. Das Impressum muss alle notwendigen Kontaktdaten enthalten und mit weniger als zwei Klicks erreichbar sein.

6. Haftung für fremde Inhalte: Falls eine fremde Person auf der Unternehmensseite einen Gesetzesverstoß begeht und dieser vom Unternehmen unbemerkt bleibt, kann das Unternehmen hierfür nicht in Regress genommen werden. Sobald der Post allerdings vom Unternehmen geliked oder geteilt wurde, gilt es als registriert und das Unternehmen muss für den fremden Inhalt auf seiner Seite haften.

Das Internet vergisst nie. Das kann für denjenigen, der sich wegen rechtswidriger Äußerungen oder verbotener Werbemaßnahmen im Internet zur Unterlassung verpflichtet hat, zum Verhängnis werden.

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