1. Der Rechnungsempfänger muss dem Versand der elektronischen Rechnung zustimmen
Nach Paragraph 14 Absatz 1 S. 7 UStG muss ein Empfänger zustimmen, bevor ihm eine Rechnung per E-Mail elektronisch zugestellt werden darf. Dieser Punkt klingt jedoch schärfer, als er ausgelegt wird. Im Gegensatz zu Newslettern und Marketing E-Mails muss der Versender nicht die explizite Zustimmung des Empfängers einholen. Stattdessen kann er die Einwilligung in den elektronischen Rechnungsversand über die AGBs einholen. Doch nicht einmal dies ist zwingend erforderlich. Es reicht auch die sogenannte "stillschweigende Billigung durch tatsächliche Übung", das heißt, wenn der Nutzer die Rechnung bezahlt, gilt dies als ausreichende Zustimmung. Falls Sie eine Rechnungs-E-Mail jedoch zusätzlich mit werblichen Informationen anreichern wollen, ist gegebenenfalls eine explizite Einwilligung des Empfängers notwendig