
Apple und die EU-Kommission haben sich geeinigt: Der Hardwarehersteller weitet seine Garantie auch auf iPhones aus, die in einem anderen europäischen Land gekauft worden sind, und hebt Beschränkungen für die Entwicklungswerkzeuge für Applikationen auf.
Im Gegenzug stellt die Kommission ihre Entwicklungen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens ein. Das teilte die Behörde in einem Statement mit. Apple drohte ein Bußgeld in Höhe von bis zu zehn Prozent seines Jahresumsatzes, wenn die Kartellwächter das Unternehmen für schuldig befunden hätten, sich in unerlaubter Weise - und zum Nachteil der Verbraucher - gegen Wettbewerber abzuschotten.
Wer sein iPhones in einem anderen als dem eigenen EU-Land gekauft hat, besitzt künftig das volle Recht auf Garantie und Reparatur. Dieser Anspruch bleibt EU-weit gültig. Apple hat zudem das Grundprinzip geändert, demzufolge Anwendungen für das iPhone nur mit Werkzeugen und des Unternehmens und in genehmigten Programmiersprachen entwickelt werden durften.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia zeigte sich sehr zufrieden mit der Einigung: "Die Reaktion von Apple auf unsere vorläufigen Untersuchungen zeigt, dass die Kommission über die Wettbewerbsregeln schnelle Ergebnisse zum Nutzen des Verbrauchers erzielt, ohne ein offizielles Verfahren einleiten zu müssen."
Apple ist bekannt dafür, seine Produkte hermetisch abzuschließen. Vor kurzem hat der Konzern hat ein Patent zur Identifizierung und Verhinderung von Entschlüsselungsversuchen seiner Geräte eingereicht. Damit will der Hardwarehersteller iPhones von der Nutzung durch von Apple nicht autorisierten Systemen schützen und gehackte Geräte unbrauchbar machen. Zuvor hatte die US-amerikanischen Urheberschutzbehörde geurteilt, dass das Hacken von iPhones legal sei.
Die Managementberatung Mücke, Sturm & Company prognostiziert dem deutschen mobilen Applikationsmarkt unterdessen eine jährliche Wachstumsrate von 84 Prozent und einen Umsatzanstieg bis 2013 auf rund 700 Millionen Euro.