
Das iPad mini
Das iPad mini
Das amerikanische Patentamt hat Apple die Eintragung des iPad mini als gesetzlich geschützte Marke verweigert. Das geht aus einem Brief der Behörde an den Konzern vom Januar dieses Jahres hervor, der allerdings erst jetzt veröffentlicht wurde. Die Begründung: Der Beisatz "mini" sei lediglich beschreibend und habe keine eigenständige Bedeutung.
Seit Ende 2012 hat Apples iPad einen kleinen Bruder; bereits im Januar dieses Jahres wollte der Konzern den Begriff "iPad mini" als Patent anmelden. Das Unternehmen scheiterte jedoch vor der zuständigen US-Behörde, das belegt ein Brief des Patentamts an den iPhone-Hersteller, der erst jetzt veröffentlicht wurde. Damit wird die kleine Version des iPads im Vergleich zum großen Tablet-Klassiker keine gesetzlich geschützte Marke.
Die Begründung des US-Patentamts: Der Namenszusatz "mini" sei lediglich als Beschreibung für eine Miniaturform und damit als Eigenschaft zu verstehen und schaffe keine eigenständige Bedeutung. Auch der andere Bestandteil iPad sei bereits deskriptiv, berichtet das Portal pcgames.de. Er setze sich aus "i" für "irgendwas mit Internet" und "Pad" zusammen. Während dies aber sehr wohl eine Marke darstellt, gilt für das Kompositum nicht das gleiche.
Das letzte Wort ist damit allerdings noch nicht gesprochen - bis zum 24. Juli 2013 hat Apple noch Zeit, die Patent-Wächter davon zu überzeugen, dass sich das kleine Tablet ausreichend vom großen iPad unterscheidet, um eine eigene Marke darzustellen.
Neben der Mini-Version des iPads gab Apple Anfang dieses Jahres das Erscheinen eines Tablet-Modells der vierten Generation bekannt, einem iPad-Modell der Luxusklasse mit 128 GB für 799 US-Dollar.