Schelte vom BVG:Justizministerin B. Zypries
Schelte vom BVG:Justizministerin B. Zypries
"Deutschland schreibt man mit .de" hieß eine Aktion, die Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder zur Expo 2000 vorstellte. Seine Parteigenossin Brigitte Zypries, die er 2002 zur Justizministerin machte, hat bis heute erkennbar Schwierigkeiten mit dem Internet.
Immer wieder werden Brigittze Zypries, Jahrgang 1953 und seit 2002 Justizministerin, Ambitionen nachgesagt, sie strebe einen Sitz im Bundesverfassungsgericht an. Sie hat dies mehrfach dementiert - und die jüngsten Nachrichten aus Karlsruhe zeigen, dass man dort offenbar ein anderes Rechtsverständnis pflegt als im BMJ. Vergangene Woche wurde der Paragraf 113b des Telekommunikationsgesetzes in Karsruhe weitgehend gekippt. Er erlaubt Ermittlungsbehörden aller Couleur automatisierten Zugriff auf Internet- und Telefon-Verbindungsdaten, welche die Provider seit Beginn des Jahres speichern müssen - und zwar auch für die Verfolgung vergleichsweise lächerlicher zivilrechtlicher Ansprüche. 30.000 Menschen hatten in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht - und wollen nun Zypries' Rücktritt. Sie habe ein Internet-Überwachungsgesetz durchgesetzt, welches nicht nur weit über die geforderten EU-Vorgaben hinausgeht, monieren ihre Kritiker, sondern auch gegen geltendes deutsches Recht verstößt.Auch bei der Formulierung der Musterwiderrufserklärung schwächelte die Zypries-Behörde. Erst beharrte sie jahrelang auf einer Fassung, die von deutschen Gerichten für nichtig erklärt wurde und deshalb Abmahnern Tür und Tor öffnete. Dann legte sie eine neue Formulierung vor, die vier DIN A4-Seiten lang geworden wäre, wenn nicht Branchenverbände lauthals protestiert hätten. Der neue Text, der ab 1. April für alle Online-Händler verbindlich ist und ihren Kunden ihre Rechte für Widerruf und Rückgabe von Waren erklären soll, füllt immer noch eine Seite, ist über weite Strecken schwer verständlich und hoch komplex formuliert und hat als Verordnung immer noch keinen Gesetzesrang. Wie man sowas besser macht, kann Zypries sich bei unseren Nachbarn in Belgien anschauen. Dort ist die Widerrufsbelehrung Gesetz und besteht aus einem Satz. Sowas kann man dann notfalls auch über ein Handy-Display dem Kunden zur Kenntnis bringen.