Wenn Kinder urheberrechtlich geschützte Bilder ins Netz stellen, haften die Eltern, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dieses - allerdings noch nicht rechtskräftige - Urteil fällte jetzt ein Münchner Richter (Handelsblatt Weblog).
Wenn Kinder urheberrechtlich geschützte Bilder ins Netz stellen, haften die Eltern, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dieses - allerdings noch nicht rechtskräftige - Urteil fällte jetzt ein Münchner Richter (Handelsblatt Weblog).