Huch Medien ist mit seinem Eilantrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Arcor vor dem Landgericht Frankfurt gescheitert.
Der Telekommunikationsprovider Arcor darf seinen Internet-Kunden weiterhin Zugang zur Suchmaschine Google bieten. Die Richter vom Landgericht Frankfurt wiesen einen Eilantrag von Huch Medien ab, der per Gerichtsbeschluss erwirken wollte, dass Arcor die Internet-Seiten Google.de und Google.com sperren müsse, da sie pornografische Inhalte ohne Alterskontrolle anzeigen.
Das Gericht indes kam zu der Auffassung, dass Arcor selbst keine pornografischen Schriften und Bilder im Web bereitstelle und die Leistungen auch nicht selbst zugänglich mache. Im Falle Youporn.com waren die Richter weniger gnädig. Damals verurteilten sie Arcor zur Sperrung des Erotikportals.