
Der Deutschen Telekom steht weiterer Ärger wegen gedrosselter Tarifangebote ins Haus: Nachdem der Konzern erst am Montag nach einem Urteil des LG Köln alle Drosselungsklauseln aus seinen Festnetztarifen gestrichen hatte, legt nun die Verbraucherzentrale Sachsen nach.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Deutsche Telekom wegen Geschwindigkeitsdrosseln in ihren stationären LTE-Tarifen abgemahnt. Konkret geht es um die Angebote "Call & Surf Comfort via Funk", bei denen - ab einem bestimmten verbrauchten Datenvolumen - die Geschwindigkeit auf 384 KBit/s eingebremst wird. "Wir sind der Meinung, dass der Tarif 'Call & Surf Comfort via Funk' die Verbraucher unangemessen benachteiligt", sagt dazu Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Von dem gepriesenen schnellen Internet via Funk bleibt für die Verbraucher vor allem der Eindruck blumiger Werbeversprechungen."
Hintergrund: Die Telekom vermarktet die besagten LTE-Tarife mit Geschwindigkeiten von 16, 50 oder 100 MBit/s vor allem in solchen Regionen, in denen keine Breitbandzugänge über das Festnetz angeboten werden. Verbraucher, die einen solchen Tarif bei der Telekom gebucht haben, könnten damit ihre vertraglichen Rechte, nämlich schnelles Internet zu nutzen, nicht mehr sinnvoll ausüben, so die Verbraucherschützer.
Die Telekom hat nun bis zum 11. Dezember 2013 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Andernfalls müssen die Gerichte über die Zulässigkeit der Regelung entscheiden.
Die Telekom hatte erst am Montag im Streit um die Einführung von Datendrosseln bei Festnetz-Pauschaltarifen klein beigegeben. Telekom-Deutschland-Chef Niek Jan van Damme teilte offiziell mit, dass die Telekom das vom Landgericht Köln gefällte Urteil akzeptieren werde - und keine Berufung oder andere Rechtsmittel einlegen wird. Konkret will die Telekom schon zum 5. Dezember 2013 die Drosselungsklausel aus allen aktuellen Festnetz-Verträgen bei Bestandskunden und neu abgeschlossenen Verträgen streichen. Bei zukünftigen Tarifen, die eine Drosselung enthalten werden, soll aus Gründen der Transparenz dann auf den Begriff "Flatrate" in der Produktbeschreibung verzichtet werden. Wann solche Tarife eingeführt werden, ist bislang noch nicht bekannt.
Der Hintergrund: Erst Ende Oktober 2013 hatte das Landgericht Köln in einem Urteil festgestellt, dass die Deutsche Telekom die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken darf. Demnach dürfe ein Tarif nur dann "Flatrate" heißen, wenn das Tempo nicht gedrosselt wird. Die Klage war von der Verbraucherzentrale NRW auf den Weg gebracht worden. Der Focus hatte in diesem Zusammenhang nun am Wochenende gemutmaßt, dass der TK-Konzern plant, die betroffenen Tarife lediglich umzubenennen - und das Wort "Flatrate" aus dem Namen zu streichen.