RTL hat keinen Anspruch auf die Übertragung der Internetdomains, die eine phonetische oder sonstige Ähnlichkeit zu der Marke DSDS haben oder sich daran anlehnen, entschied das Landgericht Berlin. Somit dürfen die Domains weiterhin in der Hand von DSDS-News-Betreiber Philipp Klöckner bleiben.
Zum Hintergrund: Im März hat der Privatfernsehsender RTL die Fanseite zur RTL-Show "Deutschland sucht den Superstar", DSDS-News, aufgrund einer angeblichen Verletzung von Markenrechten abgemahnt und die Übergabe der Domain gefordert. Der Kölner Sender forderte den Websitebetreiber auf, das Portal zu schließen und die Domain an RTL zu übergeben. In den drei Jahren, die die Fanseite bislang bestand, hat RTL dem Blog lediglich die Verwendung des DSDS-Logos untersagt, sonst aber das Blog toleriert.
RTL spricht dem Internetauftritt den Fanseiten-Charakter ab und vermutet, dass der Betreiber, der als SEO-Optimierer tätig ist, damit vor allem kommerzielle Interessen verfolgt. Die Seite erreichte dem Google Ad Planner zufolge im vergangenen Monat weltweit 52.000 Unique Visitors.
Ob das Projekt fortgeführt werden darf, muss jedoch noch das Landgericht Köln entscheiden, vor dem RTL Klage gegen DSDS-News erhoben hat.