
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme vorgelegt, mit der die Länder den Vorschlägen der EU-Kommission zur Regulierung von Glücksspielen im Internet zustimmen. Demnach soll es künftig möglich sein, rechtswidrige Webseiten zu sperren und Bezahlvorgänge bei Bedarf zu blockieren.
Gleichzeitig lehnte der Bundesrat einheitliche Anti-Glücksspiel-Gesetze innerhalb der europäischen Union ab, weil die Mitgliedsstaaten ihre spezifischen Bedürfnisse selbst am besten erkennen könnten, berichtet Heise. Dennoch müsste die länderübergreifende Zusammenarbeit zur Bekämpfung illegaler Online-Glücksspielangebote verbessert werden, um ein Verbot entsprechender Seiten durchzusetzen.
Die 15 Bundesländer hatten sich eigentlich auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt, der einige wenige private Onlineanbieter von Sportwetten zulassen soll. Der zum Jahresende fällige Vertrag droht nun allerdings, an seiner Unvereinbarkeit mit geltendem EU-Recht zu scheitern, schreibt die Welt Online. Bemängelt wird unter anderem, dass die Länder für Sportwetten bundesweit nur sieben Konzessionen vergeben sollen. Diese Begrenzung scheint aus Sicht der EU willkürlich gewählt und eignet sich ihrer Ansicht nach nicht für einen breiteren Wettbewerb.
Dass auch die Internetvermarktung von Sportwetten nun unter strengen Auflagen wieder legal werden soll, gleichzeitg aber nicht lizenzierte oder ausländische Anbieter aus dem Markt gehalten werden sollen, sorgt ebenfalls für Kritik aus Brüssel.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der EU-Gerichtshof die deutsche Glücksspielregelung gekippt und entschieden, dass das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Der Glücksspielstaatsvertrag, mit dem sich die Länder bis Ende 2011 das Monopol auf Glücksspiele gesichert und Internetwetten verboten hatten, begrenze die Glücksspiele nicht "in kohärenter und systematischer Weise" und könne deshalb "nicht mehr gerechtfertigt werden", hieß es damals zur Begründung des Urteils.
Erst vor wenigen Wochen hatte das Verwaltungsgericht Halle hat privaten Lottovermittlern im Internet den Rücken gestärkt und entschieden, dass die Unternehmen nicht nur online Lotterien vermitteln, sondern auch entsprechend für ihr Geschäft die Werbetrommel rühren dürfen. Damit war das Gericht mit seiner Entscheidung dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gefolgt.