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Sonstiges 11.12.2007
Sonstiges 11.12.2007

Perlentaucher.de gewinnt gegen "FAZ" und "Süddeutsche"

Die Richter vom OLG Frankfurt/Main haben entschieden: Die Webplattform Perlentaucher.de darf unter bestimmten Voraussetzungen journalistische Beiträge verkürzt widergeben, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen (Heise.de).

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