Die Richter vom OLG Frankfurt/Main haben entschieden: Die Webplattform Perlentaucher.de darf unter bestimmten Voraussetzungen journalistische Beiträge verkürzt widergeben, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen (Heise.de).
Die Richter vom OLG Frankfurt/Main haben entschieden: Die Webplattform Perlentaucher.de darf unter bestimmten Voraussetzungen journalistische Beiträge verkürzt widergeben, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen (Heise.de).