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Europäische Gerichtshof
Sonstiges 05.09.2017
Sonstiges 05.09.2017

Verfahren in Straßburg Menschenrechtsgericht urteilt über Chat-Überwachung im Büro

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

Jean-Christophe Bott

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

Jean-Christophe Bott

Heute entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über ein Urteil, das Signalwirkung haben könnte: Ein Rumäne wurde entlassen, weil er im Büro über den Internetzugang des Unternehmens privat gechattet hatte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt heute über die Überwachung privater Kommunikation am Arbeitsplatz.

Geklagt hatte ein Rumäne, der entlassen worden war, weil er im Büro über den Internetzugang des Unternehmens mit seinem Bruder und seiner Verlobten gechattet hatte. Das Unternehmen hatte die Unterhaltung protokolliert und die Kündigung auf die Mitschrift gestützt.

Der Kläger sieht darin einen Verstoß gegen sein Recht auf Privatsphäre. In einem ersten Urteil hatte der Menschenrechtsgerichtshof dies anders gesehen. Es sei angemessen, wenn Unternehmen überprüfen wollen, ob ihre Mitarbeiter während der Arbeitszeit ihren beruflichen Pflichten nachkommen. Nun muss die Große Kammer entscheiden. (Beschwerde-Nr. 61496/08)

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