INTERNET WORLD Logo Abo
SEPA-Einführung
Sonstiges 03.07.2013
Sonstiges 03.07.2013

SEPA-Einführung Die Mandatsmigration

Im Zuge der Umwandlung des Zahlungsverkehrs nach den Vorgaben der Single Euro Payments Area (SEPA) müssen bestehende Lastschrift-Mandate in SEPA-Mandate umgewandelt werden. Die Branchenverbände BVDW und bvh erklären in einem Whitepaper, was dabei zu beachten ist.

Am 1. Februar 2014 tritt die Umstellung des Zahlungsverkehrs zur Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Zahlungsverkehrs (Single Euro Payments Area, SEPA) in Kraft. Dazu müssen unter anderem bestehende Lastschrift-Mandate in SEPA-Mandate umgewandelt werden (SEPA-Migration). Im deutschen Einzelhandel kann das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) allerdings bis zum 1. Februar 2016 genutzt werden.Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (BVDW) und der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) erklären in einem Whitepaper, was bei der Umstellung des Zahlungsverkehrs zu beachten ist. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Mandatsmigration:

Bereits vorliegende, gültige Mandate (etwa Einzugsermächtigungen) dürfen weiterhin genutzt werden. Voraussetzung ist, dass sie den derzeit gültigen Vorschriften für Lastschriftmandate genügen, der Gläubiger-ID sowie Mandats-ID des Mandatserteilers und dass selbstverständlich die neue Bankverbindung auf Basis von IBAN und BIC mitgeteilt wird bzw. worden ist. Eine Migration von Abbuchungsaufträgen ist dagegen nicht möglich.


Nach erfolgter Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen ist die Nutzung existierender Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschriftmandate im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren seit dem 9. Juli 2012 möglich. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Zahler dem Kunden als Zahlungsempfänger eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.

Darüber hinaus müssen der Zahler und dessen Zahlungsdienstleister vereinbart haben, dass der Zahler mit der Einzugsermächtigung zugleich seinen Zahlungsdienstleister anweist, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen und dass diese Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat genutzt werden kann.


Eine Migration von Abbuchungsaufträgen auf SEPA-Lastschriftmandate ist nicht möglich. Deshalb müssen sich Zahlungsempfänger und Zahler entweder auf die Nutzung des SEPA-Basis- oder des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens verständigen. Dabei ist dann auch ein entsprechendes Lastschriftmandat vom Zahler einzuholen. Das Abbuchungsauftragsverfahren wird zum 1. Februar 2014 aufgrund der gesetzlichen Vorgaben eingestellt.

Die wichtigsten Fragen zur Umstellung auf das SEPA-Verfahren beantwortet die folgende Checkliste.

Das könnte Sie auch interessieren