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JustBook erwirkt Einstweilige Verfügung gegen HRS
Sonstiges 22.02.2012
Sonstiges 22.02.2012

JustBook erwirkt Einstweilige Verfügung gegen HRS Kartellwidriges Vorgehen vorgeworfen

Dass das Buchungsportal HRS seinen Hoteliers Best-Preis-Klauseln abfordert, sorgt nicht nur bei Hotelbetreibern für grimmige Gesichter, sondern auch bei konkurrierenden Vermittlungsplattformen. Eine solche hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt eine einstweilige Verfügung gegen HRS erwirkt.

Die Düsseldorfer Richter erklärten auf Antrag des Berliner Startups JustBook die Best-Preis-Garantie für kartellrechtswidrig und damit für nichtig. Sie führe jahrelang zu einer eingeschränkten Preisfreiheit der Hotels, so die Ansicht des Gerichts. Daher dürfe HRS Hotels, die mit JustBook kooperieren, nicht daran hindern, in der entsprechenden App günstigere Preise anzubieten.

Das Berliner Unternehmen JustBook ist am 16. Januar 2012 mit einer App gestartet, mit der qualitativ hochwertige Hotels zu Last-Minute-Preisen gebucht werden können. Pro Stadt werden in der App täglich drei Hotels mit günstigen Exklusivraten für Übernachtungen am selben Tag angeboten.

Auch mit dem Bundeskartellamt liegt HRS aufgrund seiner strengen Vertragsklauseln im Clinch. Die Kartellwächter mahnten HRS ebenfalls ab, weil sie Hotels, die über HRS Zimmer offerieren, dazu zwingen, den besten im Internet verfügbaren Preis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen anzubieten und andernfalls mit Ausschluss von der Plattform drohen. Im März sollen die Daumenschrauben für Hoteliers noch weiter angezogen werden. Dann sollen sie auch im direkten Kundenkontakt keine günstigeren Konditionen anbieten als über HRS.de.

Darüber hinaus liefen Hoteliers gegenüber dem Bundeskartellamt Sturm,weil das Unternehmen aus ihrer Sicht seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und Provisionserhöhungen angekündigt hatte.

Gegenüber der "Wirtschaftswoche" zeigte sich HRS überzeugt, "die Bedenken des Amtes ausräumen zu können".

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