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Bundeskartellamt überprüft eBays PayPal-Pflicht
Sonstiges 26.02.2010
Sonstiges 26.02.2010

Bundeskartellamt überprüft eBays PayPal-Pflicht Käuferschutz oder Wettbewerbsverstoß?

Seit gestern müssen alle eBay-Verkäufer, die weniger als 50 Bewertungspunkte haben, zwingend PayPal als Zahlungsoption anbieten. Aufgrund zahlreicher Beschwerden prüft das Bundeskartellamt nun, ob darin ein Wettbewerbsverstoß liegt.

Gegenüber der Wirtschaftswoche erklärte der Sprecher des Bundeskartellamts Kay Weidner, dass allerdings noch kein formelles Verfahren eingeleitet worden sei. Vielmehr werde sich das Amt nun von eBay erklären lassen, warum man den PayPal-Zwang eingeführt hat. Immerhin müssen die Verkäufer pro Transaktion neben einem Festbetrag von 0,35 Euro auch bis zu 3,9 Prozent des Betrages bei Zahlungseingängen von außerhalb der EU an den Zahlungsanbieter abführen.

eBay gibt an, mit der Zahlungsabwicklung über PayPal vor allem seine Käufer schützen zu wollen. Im Falle der Nichtlieferung oder sonstiger Unstimmigkeiten mit dem Anbieter, würden die Käufer in berechtigten Fällen ihr Geld zurückerhalten.

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