
Der Gefällt-mir-Button von Facebook ist für viele Händler eine gute Möglichkeit, von kostenloser Werbung für ihre Produkte im sozialen Netzwerk zu profitieren. Die Einbindung kann jedoch auch Ärger bringen.
Derzeit werden Onlinehändler abgemahnt, die in ihrer Datenschutzerklärung nicht über die Verwendung des Gefällt-mir-Buttons informieren, berichtet der Händlerbund. Zwar werde die Frage der Notwendigkeit und der Inhalt derartiger Hinweise bereits seit längerer Zeit in Fachkreisen diskutiert und es gebe dazu unterschiedliche Auffassungen, zur Vermeidung unnötiger rechtlicher Auseinandersetzungen werde jedoch dringend empfohlen, die Datenschutzerklärung bei der Verwendung von Facebook-Plugins zu ergänzen.
Was Onlinehändler bei der Einbindung des Gefällt-mir-Buttons zusätzlich aus datenschutzrechtlicher Sicht beachten müssen, erklärt Fachanwalt Hajo Rauschhofer.