Ein Themenkomplex, der Shopbetreibern immer wieder Kopfzerbrechen bereitet, ist das Widerrufsrechts. Bei den Formulierungen hierzu lauern viele Tücken, wie unser Prüfungsalltag immer wieder zeigt. Die bekannten Folgen können Abmahnungen oder Nachteile wie eine Verlängerung der Widerrufsfrist für den Käufer sein.
Daher haben wir ausgewertet, was Shopbetreiber häufig falsch machen. Das Beste dabei: Wir geben Ihnen direkt den passenden Tipp, wie Sie diese Fußangeln umgehen können. Hier sind also die häufigen Fehler beim Widerrufsrecht:
Fehler 1: Vermischung von privaten und gewerblichen Käufern Möchten Sie das Widerrufsrecht jedem Kunden, also auch gewerblichen Kunden anbieten? Häufig differenziert der Text in den AGB nicht, so dass auch gewerbliche Kunden ein Widerrufsrecht haben. Dies können Sie durch einen klarstellenden Zusatz über der Widerrufsbelehrung vermeiden. Unser Tipp: Ein zusätzliches Auswahlfeld im Bestellverlauf "Ich bestelle als Unternehmer" kann Klarheit über den Charakter der Bestellung schaffen.
Fehler 2: Vermischung von Widerrufsrecht und Rückgaberecht Häufig werden das Widerrufsrecht (§ 355 BGB) und das Rückgaberecht (§ 356 BGB) vermischt, oder es finden sich unterschiedliche Formulierungen in AGB, FAQ, Infomationsseiten, Bestellverlauf, E-Mail etc. Dies ist abmahngefährdet und führt zu einer Verlängerung der Rückgabefrist für den Kunden. Unser Tipp: Überprüfen Sie also Ihre Formulierungen auf Widersprüche.
Fehler 3: Falsche Ausnahmen beim Widerrufsrecht Die möglichen Ausnahmen sind in § 312d Abs. 4 BGB abschließend geregelt, das heißt sie können nicht beliebig erweitert werden, wenn die Rücknahme der Ware wirtschaftlich unzumutbar erscheint. Unser Tipp: Überprüfen Sie, ob in Ihrem Portfolio Artikel enthalten sind, bei denen das Widerrufsrecht nicht besteht und weisen Sie in diesem Fall hierauf hin.
Fehler 4: Abwälzen der Rücksendekosten bei Rückgaberecht Wenn Ihre Kunden die Rücksendekosten übernehmen sollen, muss die sog. "40-Euro-Klausel" wirksam vertraglich vereinbart werden, das heißt der Kunde trägt nicht automatisch die Kosten. Unser Tipp: Beim Rückgaberecht ist die Verwendung der 40-Euro-Klausel nicht möglich. Nutzen Sie also nicht das Rückabe- sondern das Widerrufsrecht, sofern Sie von der Abwälzung Gebrauch machen wollen.
Fehler 5: Herumbasteln am Mustertext Wenn Sie Änderungen an dem amtlichen Muster des Bundesjustizministeriums zum Widerrufsrecht vornehmen, haben Sie keine Rechtssicherheit mehr. Unser Tipp: Da eine vollständige, korrekte und transparente Belehrung bei der derzeitigen Gesetzeslage auf eigene Faust so gut wie unmöglich ist, empfehlen wir die Verwendung des amtlichen Musters, das zum 1. April 2008 korrigiert wurde.
Übrigens: Jede Menge aktueller Tipps zum Thema Widerrufsrecht und AGB finden Sie in unserem shopbetreiber-blog.de.
Ein stets gutes Auge für das Wesentliche wünscht Ihnen
Ulrich Hafenbradl,
E-Shop-Experte von www.trustedshops.de