
Klare Verhältnisse für Streaming-Angebote: Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA und der Verband Privater Rundfunk- und Telemedien (VPRT) haben in einem Vertrag die Nutzung von Gema-Inhalten geregelt. Diese betrifft das Streaming von Musikinhalten auf werbefinanzierten Plattformen wie Clipfish, MyVideo oder tape.tv.
Beim Streaming hinkt Deutschland nicht länger hinterher. Der jetzt geschlossene Vertrag zwischen Gema und VPRT regelt die Vergütung und die Abrechnung der über Onlinemedien verbreiteten Musikinhalte. Davon profitieren Portale wie zum Beispiel Clipfish, MyVideo oder tape.tv.
So vereinbarten die Vertragspartner, dass die VPRT-Mitglieder die Videoabrufe von Gema-Material an die Verwertungsgesellschaft melden und dabei zur Identifizierung von User-generiertem und nicht näher identifizierbarem Content geeignete Technologien einsetzen. VPRT-Mitglieder erhalten auf die tarifliche Vergütung für werbefinanzierte Streamingangebote (Tarif VR-OD 9) einen Nachlass von 20 Prozent.
"Mit diesem Ergebnis schaffen wir als erster Verband einen weiteren Lizenz-Baustein, mit dem unsere Mitglieder ihre attraktiven Inhalte in einem wettbewerbsintensiven Markt mit internationalen Playern rechtssicher zum Beispiel auf Videoplattformen anbieten können", erklärt VPRT-Geschäftsführer Claus Grewenig.
Nach einer separaten Einigung mit der GEMA war die Musikplattform Vevo Anfang Oktober 2013 auch in Deutschland gestartet. Mit der Google-Tochter Youtube liegt die deutsche Verwertungsgesellschaft schon seit Jahren im Streit.