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eBay-Kündigungen sind rechtens
Sonstiges 21.07.2009
Sonstiges 21.07.2009

eBay darf Händler sperren

Wer bei eigenen Auktionen mitbietet, fliegt raus: eBay darf Händler per fristgerechter Kündigung von seiner Plattform ausschließen, wenn diese die Vorgaben nicht einhalten. Das Oberlandesgericht Brandenburg wies deshalb eine Klage gegen das Online-Auktionshaus zurück.

Im konkreten Fall war vom Mitgliedskonto eines Computershops mehrfach bei Auktionen für Waren geboten worden, die von einem anderen Konto desselben Computershops aus eingestellt worden waren. Wenn sich kein dritter Käufer fand und der Anbieter auf seinem höchsten Gebot sitzen blieb, sei der Verkauf rückabgewickelt worden, um die anfallenden Gebühren zu sparen. Nach Informationen der hatten die zuständigen Gerichte in Brandenburg bisher in mehreren Fällen zugunsten eBays entschieden, wenn sich gekündigte Händler gegen die Vertragsbeendigung gerichtlich wehren wollten.

Der bereits in erster Instanz gescheiterte Kläger wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die Beeinflussung eines Auktionsergebnisses gegen die Regeln von eBay verstoße und damit die Vertragsbeendung durch das Onlineauktionshaus rechtfertige. (Az: Kart W 11/09)

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