Weil das Online-Auktionshaus in den Augen der zuständigen Regulierungsbehörde inFrankreich nicht die üblichen Verbraucherschutzgarantien von Auktionshäusern erfüllt, zieht sie jetzt gegen Ebay vor Gericht.
Die für Auktionshäuser zuständige französische Regulierungsbehörde hat von einem Pariser Gericht ein Auktionsverbot für Ebay gefordert. Wie das Nachrichtenportal "ZDNet" berichtet, wirft die Behörde Ebay vor, sich hinter dem Status eines Zwischenhändlers zu verstecken, um nicht für die bei Auktionen üblichen rechtlichen Pflichten gegenüber Käufern und Verkäufern einstehen zu müssen. Insbesondere Verbraucherschutzgarantieren sieht die Behörde als nicht erfüllt.
Ebay selbst sieht die Vorwürfe als haltlos und sich selbst nicht als Auktionshaus im klassischen Sinne an. Vielmehr habe Ebay eine neue Art des Kaufens und Verkaufens erfunden. Daher sei man nur Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer und kein Auktionator. Mit einem Urteil wird in drei bis fünf Monaten gerechnet.