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Urteil im Scout-Prozess zum Vertrieb von Waren auf Internet-Plattformen
Sonstiges 20.09.2013
Sonstiges 20.09.2013

Gericht entscheidet gegen Handelsbeschränkungen eBay-Bann verboten

Will ein Händler Internet-Plattformen wie eBay nutzen, um gelieferte Waren zu verkaufen, darf der Hersteller das nicht verbieten. Das geht aus einem neuen Urteil des Kammergerichts Berlin hervor. Damit hat das Gericht der Klage eines Schreibwarenhändlers zugestimmt, der Schulranzen des Scout-Herstellers Alfred Sternjakob sowohl offline- als auch online vertreibt.

Das Kammergericht Berlin hat entschieden: Hersteller von Schulranzen dürfen Einzelhändler nicht verbieten, die gelieferte Ware auch über Internetplattformen zu vertreiben. Das Urteil betrifft konkret einen seit Jahren währenden Rechtsstreit zwischen dem Scout-Hersteller Alfred Sternjakob und dem Berliner Schreibwarenhändler Wolfgang Anders.

Der Hintergrund: 2007 wollte der Schulranzen-Produzent dem Einzelhändler gerichtlich untersagen, die Scout-Markenschulranzen aus seinem Sortiment über die Internetplattform ebay zu verkaufen. Sternjakob berief sich dabei auf eine Klausel aus den "Auswahlkriterien für zugelassene Vertriebspartner". Im Jahr 2009 konnte Anders in erster Instanz eine einstweilige Verfügung durchsetzen, so dass Sternjakob für eine weitere Ranzen-Belieferung garantieren musste. Das Verbot des Herstellers behindere den Wettbewerb, hieß es damals, die entsprechende Vertragsklausel erklärte das Landgericht daher für kartellrechtswidrig. Der Hersteller ging allerdings in Berufung.

Mit der aktuellen Entscheidung ist das Berufungsgericht diesem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Berlin gefolgt. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Die gilt allerdings vorerst nur für Berlin, auch eine Revision ist zugelassen. Rechtsexperten zufolge, ist das Urteil nicht letztinstanzlich, der Bundesgerichtshof könnte die Entscheidung noch ändern. Da es das europäische Kartellrecht mit einschließt, wäre es auch denkbar, dass die Sache vor dem europäischen Gerichtshof ausgetragen wird.

Und diesen Weg scheint der Scout-Hersteller auch einschlagen zu wollen: Frank Walter, Geschäftsführer Marketing bei Sternjakob, erklärte gegenüber der "": "Wir gehen in Revision zum Bundesgerichtshof, zum Schutz unser Markenrechte und unserer Handelspartner. Das wird nicht billig, aber das ist es uns wert, weil wir beratungsintensive Produkte verkaufen und auf qualifizierten Facheinzelhandel setzen."

Markenartikler in Bedrängnis

Für andere Markenhersteller wie Deuter, Adidas oder Mammut, die ihren Händlern ebenfalls den Verkauf über eBay untersagen wollen, müssen sich auf eine Entscheidung gefasst machen. Helmut Janssen, Markenrechtsexperte von der Düsseldorfer Kanzlei Luther, glaubt: "Das Urteil hat auch für andere Markenartikler Relevanz: Sie sind nicht mehr auf der sicheren Seite, wenn sie ihren Händlern den Verkauf über eBay und Amazon verbieten."

Vor allem gegen Adidas ist das Bundeskartellamt aktuell im Einsatz. Im Mai dieses Jahres wurden knapp 3.000 Einzelhändler befragt, die Artikel des Sportartikelherstellers in ihren Läden und Online-Shops verkaufen. Damit geht das Amt dem Verdacht nach, das Unternehmen könnte durch seine Vertriebsbestimmungen und Verkaufsbeschränkungen den Internet-Handel behindern.

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