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BVDW kritisiert EU-Gesetzentwurf
Sonstiges 28.04.2009
Sonstiges 28.04.2009

BVDW kritisiert EU-Gesetzentwurf

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) kritisiert den Entwurf zur Neufassung des Artikels 5 der EU-Richtlinie zur Privatsphäre und Elektronischer Kommunikation (ePrivacy Richtlinie), der vorsieht, dass der Internetnutzer vor dem Abruf jeder Seite der Verwendung von Cookies aktiv zustimmen muss.

Nach den Plänen der tschechischen Ratspäsidentschaft muss der Nutzer bei jedem Seitenbesuch den Einsatz von Cookies abnicken. Das Einholen des Einverständnisses des Users kann dem Gesetzesentwurf nach entweder durch einen Diensteanbieter erledigt werden oder aber über jeweils gesonderte Pop-up-Fenster.

Würde diese Regelung so wie sie in der Textfassung enthalten ist, umgesetzt, führe dies zu einer massiven Beschränkung von Geschäftsmodellen und Nutzungsszenarien. Denn einige wichtige Funktionen von Web-2.0-Inhalten funktionieren ohne Cookies nicht oder werden falsch dargestellt. Letztlich würde durch eine solche Einschränkung auch der Onlinehandel und die Onlinewerbung massiv behindert, erklärt der BVDW.

"Die vorgelegte Textfassung, die entgegen der Aussage der tschechischen Ratspräsidentschaft nicht konsensual zustande gekommen ist und gegen die sich breiter und vehementer Widerstand aus den Reihen der Wirtschaft regt, bedarf einer zwingenden Korrektur", meint Matthias Ehrlich, Vizepräsident des BVDW. Der Bundesverband macht sich stattdessen für die Beibehaltung der aktuellen Regelung stark. Denn der Internetnutzer kann in seinem Browser jederzeit die Annahme von Cookies verweigern, wenn er dies möchte. Außerdem würden Webseitenbesucher gemäß des geltenden Rechts schon jetzt über den Einsatz und den Zeck von Cookies von den Webseitenbetreibern über die Datenschutzerklärungen informiert.

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