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Amazon streicht Klausel zur Preisparität
Sonstiges 28.08.2013
Sonstiges 28.08.2013

Amazon wird Klausel zur Preisparität streichen Bundeskartellamt bestätigt die Abschaffung

Jetzt also doch: Amazon wird die Klausel zur Preisparität streichen, der zufolge Internet-Händler ihre Produkte nirgends günstiger anbieten dürfen. Das bestätigte jetzt das Bundeskartellamt. Der Online-Händler schweigt weiter.

Was für ein Hin und Her: Gestern Morgen hatte INTERNET WORLD Business unter Berufung auf eine Meldung bei berichtet, dass Amazon die Klausel zur Preisparität am 20. August 2013 unauffällig aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestrichen hat. Allerdings bezog sich das Dokument, auf das verwiesen wurde, lediglich auf den "Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag".

Die blieben jedoch unverändert: "Der Gesamtpreis jedes Artikels, den Sie auf der oder über die Website anbieten oder verkaufen, ist nicht höher als der niedrigste Gesamtpreis für diesen Artikel, den Sie in einem oder über einen nicht-physischen Vertriebsweg anbieten oder verkaufen", heißt es dort nach wie vor. "Für Artikel, die nicht von Amazon im Rahmen von Fullfilment by Amazon ausgeliefert werden, darf die Einzelpreiskomponente des Gesamtpreises auf der Seite nicht höher als die Einzelpreiskomponente des niedrigsten Gesamtpreises für diesen Artikel sein, den Sie in einem oder über einen nicht-physischen Vertriebsweg anbieten oder verkaufen."

Eine Anfrage bei der Pressestelle von Amazon blieb bis heute Morgen unbeantwortet, doch nun hat das Bundeskartellamt reagiert: "Amazon hat dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass das Unternehmen beabsichtigt, die Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen", so die Behörde. "Nach der Mitteilung sind die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden." Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob diese Maßnahme ausreicht, um das laufende Verfahren gegen Amazon einzustellen. Dafür müsse das Unternehmen von der Preisparität grundsätzlich Abstand nehmen und versichern, diese auch nicht mehr einzuführen. Die Behörde sieht in der Verpflichtung zur Preisparität eine Behinderung des freien Wettbewerbs.

Amazon hatte Anfang August 2013 für Aufsehen gesorgt mit der Praxis, die Konten von Kunden zu schließen, die zu viele Waren zurückschicken - allerdings eigenen Angaben zufolge nur "in Ausnahmefällen nach eingehender umfassender Prüfung, wenn eindeutig feststeht, dass bei dem betroffenen Konto kein Einkaufs- und Retourenverhalten eines Verbrauchers vorliegt". Details zu den Prüfungskriterien nannte das Unternehmen nicht. Offen ist auch, wie viele Konten betroffen sind.

Der Umsatz der Online-Händler in Deutschland lag dem bvh zufolge im zweiten Quartal 2013 bei 9,9 Milliarden Euro - ein Anstieg von 50 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der größte Teil des Umsatzes generierten Online-Marktplätze wie eBay, Amazon, Rakuten, Mercateo, MeinPaket.de: 6,3 Milliarden Euro wurden auf diesem Vertriebsweg erzielt.

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