
Der Bundesgerichtshof muss die Frage entscheiden, ob ein Versandhändler es Besuchern ermöglichen darf, über seine Webseite Mails zu verschicken, an die Produktempfehlungen angehängt sind. Nein, findet schon mal die klagende Wettbewerbszentrale. Das Urteil wird für den 29. Mai erwartet (Shopbetreiber-Blog.de).