Das Verfahren von Check24 und den deutschen Versicherungsvertretern geht in die zweite Runde. Der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte Check24 wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt.
Der Zivilprozess zwischen dem Preisvergleichsportal Check24 und den deutschen Versicherungsvertretern geht in die zweite Runde. Am Donnerstag (11.15) verhandelt das Oberlandesgericht München im Berufungsverfahren, ein sofortiges Urteil ist nicht zu erwarten. Der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte Check24 wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt.
Ärger um die Online-Konkurrenz
Denn das Internetportal vergleicht nicht nur Preise, sondern vermittelt auch Versicherungsverträge. Dafür kassiert Check24 auch Provision wie ein ganz normaler Versicherungsvertreter. Doch war diese Information auf der Webseite lange nur im Kleingedruckten zu finden. Der Bundesverband vertritt 11. 000 Versicherungsvertreter in Deutschland, die über die Online-Konkurrenz naturgemäß nicht erfreut sind. In der ersten Instanz hatte das Landgericht München daher Check24 dazu verdonnert, die Nutzer besser darüber zu informieren, dass das Unternehmen Versicherungsverträge gegen Provision vermakelt.
Doch bedeutete das Urteil keineswegs einen vollständigen Sieg für die Versicherungsvertreter. Der Verband hatte nämlich außerdem so scharfe Vorschriften für die Online-Beratung gefordert, dass Check24 der Verkauf von Versicherungen sehr erschwert worden wäre. Dem hatte das Landgericht München nicht stattgegeben. Weil weder Check24 noch die Versicherungskaufleute zufrieden mit dem Urteil sind, gingen beide Seiten in Berufung.