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Sonstiges 27.07.2018
Sonstiges 27.07.2018

Netzwerkdurchsetzungsgesetz YouTube und Facebook: Bilanz zum "Gesetz gegen Hass im Netz"

shutterstock.com/Maxx-Studio
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Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Netz ziehen YouTube und Facebook eine erste Bilanz. Auf der Videoplattform YouTube wurden demnach wesentlich mehr Vorfälle gemeldet als auf dem sozialen Netzwerk Facebook.

Die Internet-Plattformen Facebook und YouTube haben ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Netz eine erste Bilanz gezogen. Auf der Videoplattform YouTube sind in den ersten sechs Monaten im Zusammenhang mit dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz 215.000 Inhalte gemeldet worden, wie die Google-Tochter am Freitag mitteilte. Zeitgleich erklärte Facebook, dass es dort im selben Zeitraum 1.704 Beiträge gewesen seien. Bußgelder musste keiner der beiden Konzerne zahlen.

Das Gesetz, das am 1. Januar in Kraft getreten war, setzt bestimmte Löschfristen bei offensichtlich strafbaren Inhalten wie Volksverhetzung. Die Beiträge sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden, bei schwieriger zu entscheidenden Fällen soll innerhalb von sieben Tagen dagegen vorgegangen werden. Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Geldstrafen in Millionenhöhe.

Bei YouTube wurden etwa 27 Prozent der 215.000 gemeldeten Inhalte entfernt, da sie gegen die entsprechenden NetzDG-Strafbestände oder die Community-Richtlinien des Videodienstes verstießen. 92 Prozent davon wurden innerhalb von 24 Stunden gesperrt oder gelöscht. Bei Facebook wurden von den 1.704 gemeldeten Beiträgen 362 geblockt oder entfernt.

Unterschiedliche Meldewege

Dass die Zahlen der gemeldeten Inhalte bei den beiden Plattformen so weit auseinanderliegen, hat wohl auch mit dem unterschiedlichen Meldeweg zu tun. So kritisierte das Bundesjustizministerium den "komplizierten Beschwerdeweg" bei Facebook.

Gerd Billen, Staatssekretär im Ministerium, zeigte sich am Freitag zufrieden, dass das Gesetz erste Wirkung zeige: "Dennoch, wir stehen erst ganz am Anfang." Das NetzDG hatte allerdings auch für Kritik gesorgt. Gegner argumentieren, dass es die Plattformbetreiber dazu verleitet, aus Angst vor Bußgeldern grenzwertige Inhalte eher zu sperren. Das könne zu Zensur führen.

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