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Sonstiges 13.11.2018
Sonstiges 13.11.2018

Urteil des OLG Yelp muss Schadenersatz zahlen

shutterstock.com/BCFC
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Das Bewertungsportal Yelp muss an ein drei Fitness-Studios aus dem Münchner Umland Schadenersatz zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht München.

Das Online-Portal Yelp soll wegen zu schlechter Bewertungen Schadenersatz an drei Fitness-Studios aus dem Münchner Umland zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) entschied am Dienstag zugunsten der Betreiberin. Sie soll nun knapp 800 Euro pro Studio bekommen - plus Zinsen. Außerdem soll Yelp die Prozesskosten übernehmen und künftig alle Bewertungen in die Gesamtwertung einschließen - nicht nur diejenigen, die als "empfohlen" deklariert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Revision zugelassen wurde.

Die Betreiberin der Fitness-Studios, die ehemalige Weltmeisterin im Bodybuilding Renate Holland, hatte auf Unterlassung geklagt. Der Grund: Weil nur Wertungen eingingen, die von einer Empfehlungssoftware nach verschiedenen Kriterien ausgewählt und mit dem Prädikat "empfohlen" versehen wurden, fiel die Gesamtbewertung schlechter aus. Die Fitness-Studios waren dadurch insgesamt mit zwei oder drei von fünf möglichen Sternen bewertet. 

Klägerin Holland freute sich am Dienstag über das Urteil. "Das ist wie David gegen Goliath."

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