
Der verurteilte Kreditbetrüger aus Unna hat gegen den Schuldspruch im Unister-Prozess Revision eingelegt. Ein entsprechender Schriftsatz vom Verteidiger des 69-Jährigen sei kurz vor Ablauf der Frist eingegangen.
Der im Zusammenhang mit dem Betrug an Unister-Gründer Thomas Wagner zu einer Haftstrafe verurteilte Finanzvermittler hat gegen den Schuldspruch Revision eingelegt. Ein entsprechender Schriftsatz vom Verteidiger des 69-Jährigen sei kurz vor Ablauf der Frist eingegangen, sagte ein Sprecher des Leipziger Landgerichts am Mittwoch auf Anfrage.
Das Landgericht hatte den Mann in der vergangenen Woche zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Unna (Nordrhein-Westfalen) das betrügerische Geschäft an den Unister-Gründer vermittelt hatte.
Kreditbetrug in Venedig
Wagner hatte laut Anklage im Sommer vorigen Jahres in der Hoffnung auf einen Kredit für sein klammes Leipziger Unternehmen dem Diamantenhändler in Venedig 1,5 Millionen Euro übergeben. Das Geld sollte als Sicherheit für ein Darlehen über 15 Millionen Euro dienen. Wagner sei allerdings ein Koffer mit Falschgeld übergeben worden.
Nach der Übergabe stürzte der Unister-Gründer in Italien im vergangenen Sommer mit einem Kleinflugzeug ab und kam ums Leben. Das Internet-Unternehmen Unister meldete unmittelbar danach Insolvenz an.
Der Verteidiger des Angeklagten aus Nordrhein-Westfalen hielt zum Prozessauftakt im März dem Anklage-Plädoyer entgegen, dass die Beweisaufnahme nicht ergeben habe, dass sein Mandant von den "betrügerischen Machenschaften" gewusst habe. Er forderte damals zudem zu berücksichtigen, dass der 69 Jahre alte Mann nicht vorbestraft sei.