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EU-Gutachter hält Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig
Sonstiges 12.12.2013
Sonstiges 12.12.2013

EU-Gutachter hält Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig "Schwerer Eingriff in die Privatsphäre"

Diese Nachricht dürfte alle Datenschützer freuen: Ein EU-Generalanwalt hält die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig. Die Speicherung der Daten würde zu tief in die Privatsphäre eindringen. Nach diesem Gutachten ist es gut möglich, dass der Europäische Gerichtshof die Richtlinie kippt. 

Geht es nach EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón, wird die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt. In einem schreibt er, die Speicherung von Daten würde gegen die Grundrechtscharta der EU verstoßen. 

Die umstrittene Richtlinie 2006/24/EG sieht vor, dass EU-Mitgliedsstaaten Gesetze erlassen, nach denen Kommunikationsdaten mindestens sechs Monate, aber höchstens zwei Jahre gespeichert werden müssen. Da Irland und Österreich gegen diese Richtlinie geklagt haben, muss nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber entscheiden. Das von Cruz Villalón veröffentlichte Gutachten ist für den EuGH zwar nicht bindend, meist folgen die Richter jedoch den Empfehlungen der Generalanwälte. 

Villalón kritisiert an der Richtlinie, dass sie in ihrem vollen Umfang "nicht vereinbar" mit den Anforderungen der EU-Grundrechtscharta und ein "schwerer Eingriff" in die Privatsphäre der Bürger sei. Außerdem schreibt er, es seien keine Gründe erkennbar, warum Provider Daten bis zu zwei Jahre speichern müssten. Er habe keine ausreichende Rechtfertigung gefunden, warum man die Aufbewahrung der Daten nicht auch auf ein Jahr beschränken könne. Zudem merkt er an, dass die Richtlinie nicht regelt, wo und wie die Daten gespeichert werden müssen. Der Zugriff auf die sensiblen Informationen müsse an konkretere Regeln geknüpft sein. 

Gleichzeitig lehnt der Gutachter die Aufbewahrung der Daten nicht generell ab. Grundsätzlich sei sie legitim und eine kürzere Aufbewahrungsfrist hinreichend gerechtfertigt. Sollten die Richter des EuGH seinen Empfehlungen folgen, könnte die Richtlinie bis zu einer Neuregelung in Kraft bleiben. Das Urteil wird voraussichtlich Anfang 2014 gefällt. 

In Deutschland haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts bereits 2010 entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten verfassungswidrig ist. Im März 2013 hat der Bundestag eine Änderung der Bestandsdatenauskunft beschlossen. Unter die Neuregelung fällt vor allem die Herausgabe von Internet- und Telefondaten an SicherheitsbehördenPolizei und Geheimdienste dürfen künftig ohne große rechtliche Hürden Pin und Passwörter von Nutzern abfragen.

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