INTERNET WORLD Logo Abo
Sonstiges 13.03.2013
Sonstiges 13.03.2013

Kosten für Abmahnungen bei Internet-Delikten Neues Gesetz beschlossen

Die Bundesregierung hat die Abmahnkosten für das unerlaubte Herunterladen von Musik oder Filmen aus dem Internet begrenzt.

Ein neues Gesetz deckelt die Abmahnkosten für das illegale Herunterladen von Musik oder Filmen aus dem Internet. Bei der ersten Abmahnung höchstens 155,30 Euro in Rechnung gestellt werden dürfen. "Das Gesetz soll verhindern, dass sich Kanzleien ein Geschäftsmodell auf überzogene Massenabmahnungen bei Bagatellversstößen gegen das Urheberrecht aufbauen", erklärte Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

In einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom aus dem vergangenen Jahr hatten zwölf Prozent der befragten Internetnutzer zugegeben, Raubkopien von Musik, Filmen oder auch Software heruntergeladen zu haben, 69 Prozent verneinten diese Aussage, weitere 16 Prozent wollten sich dazu nicht äußern. Man kann also davon ausgehen, dass etwa jeder vierte Internetnutzer schon wissentlich illegale Downloads gemacht hat.

Der Unterhaltungsindustrie gehen durch Internetpiraterie Umsätze in Millionenhöhe verloren, doch die Zahl der legalen Downloads steigt: Wie der Bundesverband Musikindustrie und Media Control mitteilen, kletterte die Anzahl der Musik-Downloads von rund 94 Millionen im Jahr 2011 auf knapp 115 Millionen legal heruntergeladene Songs und Alben im vergangenen Jahr. Dies entspricht einem Anstieg um 22,4 Prozent. Die Zahl der legalen Musik-Downloads wird sich in diesem Jahr weiter erhöhen - schon allein durch Amazons neuen Service AutoRip: Mit dem automatischen Cloud-Speicher-System werden auf dem Portal gekaufte Musik-CDs kostenfrei für die Kunden digitalisiert und gesichert.

Die Abmahnungswelle wegen angeblicher Verstöße gegen die Impressumspflicht für Firmenseiten bei Facebook ist inzwischen gestoppt: Der Anwalt der Abmahnerin hat auf Unterlassungsansprüche verzichtet, sofern keine Unterlassungserklärung abgegeben worden war. Allerdings könnte noch Ärger wegen der Anwaltskosten drohen.

Das könnte Sie auch interessieren