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Gesetzentwurf gegen Abmahnmissbrauch
Sonstiges 18.04.2012
Sonstiges 18.04.2012

Gesetzentwurf gegen Abmahnmissbrauch Härtere Strafen geplant

Ein inoffizieller Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht schärfere Maßnahmen gegen den Abmahnmissbrauch vor. Damit soll dem florierenden Geschäft mit massenhaft verschickten Abmahnschreiben ein Riegel vorgeschoben werden. Auch Onlineshops sollen vor teuren Abmahnungen geschützt werden.

Gegen den Missbrauch von Abmahnungen will die Bundesregierung künftig härter vorgehen. Dies geht aus einem inoffiziellen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums hervor, berichtet das Nachrichtenportal Heise online.

Demnach ist beabsichtigt, mit mehreren Maßnahmen gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Internet vorzugehen: Vor allem kleinere und mittelständische Onlineshops sollen vor teuren Abmahnungen wegen Bagatell-Wettbewerbsverstößen geschützt werden. Der Beklagte soll eine Minderung des Streitwerts beantragen können, wenn sich durch den Verstoß kein nennenswerter Vorteil für ihn ergibt. Im E-Commerce soll bei "Marktverhaltensregeln", die nicht im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb stehen, ein Streitwert von 1000 Euro gelten. Dazu könnten beispielsweise Verstöße gegen die Impressumspflicht oder die Verwendung unerlaubter Klauseln zählen.

Ein weiteres Vorhaben, das aus dem Entwurf hervorgeht, ist die Abschaffung des so genannten "fliegenden Gerichtsstandes" bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten: Es soll nur noch das Gericht zuständig sein, in dessen Bezirk der vermeintliche Wettbewerbsverletzer ansässig ist. So soll verhindert werden, dass sich Kläger den Gerichtsstand aussuchen können.

Zudem plant der Entwurf eine Verschärfung gegen unkorrekt gekennzeichnete Werbung auf Websites. Werbung, die nicht so ausgewiesen wird, wie vom Telemediengesetz vorgeschrieben, soll damit auch einen Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) darstellen. Wesentlich härter als bisher sollen auch unerlaubte Telefonanrufe, so genannte "Cold Calls", bestraft werden: Geplant ist eine Erhöhung des Bußgelds für unerlaubte Werbeanrufe von bisher maximal 50.00 Euro auf bis zu 300.000 Euro. 

Umfangreiche Änderungen sind auch bei Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Urheberrecht geplant: Der Streitwert für den unerlaubten Upload einzelner fremder Inhalte sollen erheblich gesenkt werden. Anwaltskosten sollen dadurch künftig niedriger ausfallen, außerdem sollen Mandanten, die zu Unrecht abgemahnt wurden, ihre Anwaltskosten zurückerstattet bekommen. Die Kosten muss dann der Kläger übernehmen.

Noch ist nicht klar, wann es zu dem Entwurf eine parlamentarische Beratung geben wird.

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