
Oberlandesgericht Düsseldorf Welche Grenzen darf ein Markenhersteller Online-Händlern setzen?
Der Sportschuhhersteller Asics hatte bis vor einigen Jahren seinen Vertragshändlern untersagt, im Online-Handel Preisvergleichsmaschinen und Verkaufsportale zu nutzen. Doch durfte der Markenhersteller diese Grenzen überhaupt setzen?
Welche Grenzen darf ein Markenhersteller Händlern beim Online-Verkauf setzen? Darüber verhandelt am Mittwoch (11.00 Uhr) das Oberlandesgericht Düsseldorf. Der Hintergrund: Der Sportschuhhersteller Asics hatte bis vor einigen Jahren seinen Vertragshändlern untersagt, im Online-Handel Preisvergleichsmaschinen und Verkaufsportale zu nutzen. Das Bundeskartellamt sah darin eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung.
Unzulässige Einschränkung
Nach Auffassung der Wettbewerbshüter dienten die Verbote des Herstellers "vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs" und schränkten vor allem kleinere und mittlere Händler unzulässig ein. Dagegen wehrt sich Asics mit seiner Beschwerde vor dem Oberlandesgericht.
Im Handel wird das Verfahren mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnte bereits, falls Asics vor dem Oberlandesgericht Recht bekomme, "könnten bestimmte, bisher erfolgreich genutzte Vertriebskanäle des Einzelhandels durch die Hersteller verschlossen werden".