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Gema will Geld für eingebettete Online-Videos
Sonstiges 05.02.2014
Sonstiges 05.02.2014

Verwertungsgesellschaft befürwortet Vergütungspflicht Gema will Geld für eingebettete Videos

Die österreichische Verwertungsgesellschaft AKM befürwortet eine Vergütungspflicht für eingebettete Online-Videos. Diesem Standpunkt hat sich nun auch die Gema angeschlossen.

Die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema befürwortet die Forderung, in einem neuen Urheberrecht das Einbetten von Online-Videos kostenpflichtig zu machen. Damit schließt sie sich ihrem österreichischen Pendant AKM an, die ihren Mitgliedern empfohlen hatte, sich für eine Vergütungspflicht beim Einbetten urheberrechtlich geschützter Online-Videos auszusprechen.

Anlass war eine öffentliche EU-Konsultation zum Urheberrecht. In einer Frage des Konsultationsdokuments heißt es konkret: "Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt, entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?"

Auf Anfrage von bestätigte die Gema: "Wir sehen das wie die AKM. Im Gegensatz zu einfachen Hyperlinks, die für uns keine relevante Nutzungshandlung darstellen, sollte Embedded Content lizenziert werden. Denn hier ist für den Nutzer nicht klar, dass die Datei von einer anderen Seite stammt."

Bereits seit mehreren Jahren streiten sich die Gema und Youtube um die Vergütung für Abrufe von Musikvideos. Immer wieder ließ die Verwertungsgesellschaft deshalb Videos sperren. Ende 2013 haben die Gema und und der Verband Privater Rundfunk- und Telemedien (VPRT) in einem Vertrag die Nutzung von Gema-Inhalten geregelt. Diese betrifft das Streaming von Musikinhalten auf werbefinanzierten Plattformen wie Clipfish, MyVideo oder tape.tv.

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