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Keine Geheimnisse erlaubt
Sonstiges 11.07.2013
Sonstiges 11.07.2013

Online-Handelsplattformen müssen Steuerfahndung unterstützen Keine Geheimnisse erlaubt

Internet-Handelsplattformen dürfen sich gegenüber Steuerfahndern offenbar nicht auf Verpflichtungen zur Geheimhaltung berufen. Das hat der Bundesfinanzhof nun in einem konkreten Fall entschieden. Amazon oder eBay müssen dem Urteil zufolge alle Namen und Daten ihrer Händler nennen.

Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay sind dazu verpflichtet, die Daten ihrer Nutzer an Steuerfahnder herauszugeben. Zu diesem Urteil ist der Bundesfinanzhof in München gekommen. Die Unternehmen dürfen demnach nicht die Auskunft verweigern - selbst dann nicht, wenn sie sich vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet haben.

In einem konkreten Fall hatte die Steuerfahndung Hannover ein Internethandelshaus aufgefordert, die Namen aller Nutzer herauszugeben, die pro Jahr Waren für mehr als 17.500 Euro verkauft haben. Außerdem sollte das Unternehmen, dessen Namen nicht bekannt gegeben wurde, die jeweiligen Geburtsdaten und Bankverbindungen sowie die Pseudonyme der Händler im Internet nennen. Die Plattform hatte dies mit der Begründung abgelehnt, es habe sich mit einem Schwesterunternehmen im Ausland auf Geheimhaltung der Daten geeinigt. Ein Zugriff auf die Daten sei zudem nicht möglich, weil sich der Server im Ausland befinde. Mit dieser Argumentation konnte sich das Unternehmen vor dem Finanzgericht durchsetzen, der Bundesfinanzhof hob allerdings das Urteil auf die Revision des Finanzamtes hin auf und verwies es zurück an das Gericht.

In Großbritannien steht Google wegen niedriger Steuerzahlungen schon seit längerem im Visier der Steuerfahnder. Wie im Mai bekannt wurde, untersuchte das britische Parlament erneut die Steuerpraxis des Konzerns.

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