
Von negativen Berichten einiger User eines Forums fühlten sich die Inhaber eines Autohauses diskreditiert. Sie forderten nicht nur die Löschung der Beiträge, sondern auch die Daten der Nutzer. Der Forenbetreiber lehnte die Herausgabe ab und erhielt nun Rückendeckung vom Amtsgericht München.
Privatleute, zu denen auch der Inhaber des Autohauses zählt, haben kein Recht, Namen oder Anschriften von Forennutzern zu bekommen. Laut Telemediengesetz ist der Forenbetreiber ausschließlich gegenüber der Polizei und anderen Behörden auskunftspflichtig, wenn es um Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Terrorbekämpfung oder Rechten an geistigem Eigentum geht.
Das Autohaus habe die Möglichkeit, Anzeige gegen die Urheber der beanstandeten Forenbeiträge zu erstatten. Die Daten der Urheber könnten dann im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft angefordert werden, beschied das Amtsgericht München (Az.: 161 C 24062/10) und wies die Klage des Autohauses gegen den Forenbetreiber ab.
Die Inhaber des Autohauses fanden in dem Forum mehrere negative Berichte über sich und befürchteten geschäftsschädigende Auswirkungen. Sie monierten die Beiträge bei dem Forenbetreiber, der diese sofort löschte. Zusätzlich wollte das Autohaus die Kontaktdaten der Beitragsautoren haben, was der Forenbetreiber mit Hinweis auf den Datenschutz ablehnte. Daraufhin brachte das Autohaus den Streit vor das Amtsgericht, dass den Antrag jedoch ablehnte. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.