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Reform des Kostenrechts und der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
Sonstiges 23.05.2012
Sonstiges 23.05.2012

Reform des Kostenrechts und der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung Mehr Effektivität und höhere Kosten

Am 1. Januar 2013 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts und zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft. Das Verfahren soll so effektiver werden, es ergeben sich aber auch neue Anforderungen.

Die Reform des Kostenrechts und der Sachaufklärungen soll das bisherige Zwangsvollstreckungsverfahren erneuern. Auswirkungen wird das einerseits auf die Kosten einer Zwangsvollstreckung haben und andererseits auf die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung.

Demnach kann mit einer Erhöhung der Gebühren für Gerichtsvollzieher um durchschnittlich 20 Prozent gerechnet werden. Damit würden Schuldner, die sich in einer wirtschaftlichen Zwangslage befinden, zusätzlich belastet.

Das Verfahren soll insgesamt effektiver werden: So soll der Gerichtsvollzieher beispielsweise Fremdauskünfte zu etwaigen Arbeitsverhältnissen, Konten oder Kraftfahrzeugen bereits bei Forderungen ab 500 Euro einholen können. Mit dem neuen Instrument der Vermögensauskunft müsste ein Schuldner dem Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers bereits am Anfang des Vollstreckungsverfahrens umfassende Auskünfte über seine Vermögensverhältnisse geben.

Außerdem sollen für jedes Bundesland zentrale Vollstreckungsgerichte geschaffen werden, die das Vermögens- und Schuldnerverzeichnis elektronisch verwalten. Informationen über Schuldner würden so leichter zugänglich gemacht.

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