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Sonstiges 11.02.2014
Sonstiges 11.02.2014

EU-Kommisison Cookie-Richtlinie in Deutschland umgesetzt

Fotolia.com/Julian Weber
Fotolia.com/Julian Weber

Überraschende Nachricht aus Brüssel: Die deutschen Datenschutzstandards entsprechen der E-Privacy-Richtlinie der EU. Dies hat die Europäische Kommission auf Anfrage des BVDW bestätigt.

Es ist schon eine Weile her, dass die Europäische Union die E-Privacy-Richtlinie erneuert hat. Im November 2009 wurde diese Richtlinie um Regelungen für Cookies nach dem Opt-In-Prinzip ergänzt. Die Neuerungen sahen vor, dass Informationen nur dann gespeichert werden dürfen, wenn der Nutzer seine Einwilligung dazu gegeben hat. Die EU-Mitgliedstaaten hatten von diesem Zeitpunkt an bis Mai 2011 Zeit, die so genannte Cookie-Richtlinie (2009/136/EG) umzusetzen. In Deutschland existiert allerdings bis heute kein Gesetz, das diese Neuerungen aufgreift. Wie auch heise.de berichtet, gab es zwar zwischenzeitlich einen Gesetzesentwurf dazu, verabschiedet wurde dieser jedoch nicht.

Nun hat die Europäische Kommission befunden, dass das deutsche Recht schon heute die Nutzung von Cookies regelt. Die E-Privacy-Richtlinie sei in Deutschland durch das Telemediengesetz umgesetzt. Einschränkungen für die Nutzung von Cookies gebe es demnach auch aktuell schon. Die im Telemediengesetz aufgeführte Möglichkeit zur Nutzung von Cookies mit pseudonymen Profilen verbunden mit einem Widerspruchsrecht bleibt damit weiterhin gültig.

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) begrüßt die Aussage der EU: "Die Bestätigung, dass das Telemediengesetz dem Regelungsanspruch der E-Privacy Richtlinie genügt, ist eine wichtige Klarstellung für die Digitale Wirtschaft in Deutschland und schafft Rechtssicherheit", erklärt BVDW-Präsident Matthias Ehrlich.

Andere, wie Adrian Schneider, Mitbegründer des Blogs Telemedicus, sind über diese Entscheidung weniger erfreut. Ihm zufolge sei es kaum nachvollziehbar, wie Bundesregierung und Kommission zu diesem Ergebnis gelangen: "Das deutsche Recht kennt keine Regelung, die direkt der europäischen Richtlinie entspricht. Im Gegenteil sieht § 15 Abs. 3 TMG für bestimmte Tracking-Mechanismen (bei denen üblicherweise auch Cookies eingesetzt werden) das Opt-Out-Prinzip vor."

Dass der Umgang mit Cookies geregelt werden muss, zeigt auch der NSA-Skandal. Um möglichst viele Daten über Verdächtige zu generieren, nutzt der US-Geheimdienst sogar Google-Dateien. Einem Bericht der "Washington Post" zufolge verwendet die NSA Cookies des Suchmaschinenkonzerns, um auf Rechnern von Internet-Nutzern Spähsoftware zu installieren.

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