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Richterhammer
Sonstiges 11.05.2016
Sonstiges 11.05.2016

Münchner Landgericht Check24: Richter prüfen Beratungspflicht beim Versicherungs-Kauf im Internet

Shutterstock.com/lucadp
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Preisvergleichsportale im Internet wie Check24 müssen Verbraucher nicht so intensiv aufklären wie Makler vor Ort. Allerdings müssen sie ihre Maklerposition auf der Website für Verbraucher transparenter machen.

Beim Abschluss einer Versicherung über ein Preisvergleichsportal im Internet müssen Verbraucher nach Einschätzung des Münchner Landgerichts nicht in jedem Fall so intensiv beraten werden wie bei einem persönlichen Gespräch mit einem Makler.

Das Ausfüllen der erforderlichen Abfragemasken im Internet erfordere gewisse geistige Fähigkeiten, sagte die Vorsitzende Richterin der 11. Kammer für Handelssachen, Barbara Clementi. Man könne also davon ausgehen, dass der Verbraucher "nicht nur Bahnhof" verstehe und gar nicht wisse, was für einen Vertrag er abschließe. Dies gelte vor allem für einfache Versicherungsprodukte. Letztlich müsse der Einzelfall geprüft werden.

Klage des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute sieht das anders: Er hat Check24 verklagt, weil er dem Portal vorwirft, die Verbraucher nicht ausreichend zu beraten. Vielen Kunden sei beispielsweise der Unterschied zwischen einer Hausrat-Versicherung und einer Haftpflicht-Versicherung nicht klar. Im persönlichen Gespräch könne der Makler die genauen Bedürfnisse abfragen.

Check24 muss Marklerposition transparenter machen

In einem anderen Punkt des Prozesses zeichnet sich aber doch eine Niederlage für Check24 ab: Das Portal muss die Verbraucher aus Sicht der Richterin deutlicher als bisher informieren, dass es als Makler tätig ist und Provisionen für Versicherungs-Abschlüsse kassiert. Diese Einschätzung, die das Gericht bereits zum Prozessauftakt im Februar geäußert hatte, bestätigte die Richterin. Ein Urteil wurde aber noch nicht verkündet.

Erst kürzlich hatte das Portal bereits Ärger: Check24 weigert sich, die Höhe seiner Provisionen für die Vermittlung von Versicherungen, Flügen und Co offenzulegen. Es sei im Geschäftsleben völlig untypisch, diese zu veröffentlichen.

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