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Check24
Sonstiges 06.04.2017
Sonstiges 06.04.2017

Urteil mit Signalwirkung Check24 muss Kunden besser informieren

Dreamstime
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Das Oberlandesgericht München hat das Vergleichsportal Check24 dazu verpflichtet seine Versicherungskunden künftig besser vor einem Online-Abschluss zu informieren. Geklagt hatte der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Das Oberlandesgericht München hat ein Urteil mit Signalwirkung für den Verbraucherschutz im Internet gesprochen: Das Internetportal Check24 muss künftig seine Kunden vor dem Online-Abschluss einer Versicherung besser informieren und gründlicher beraten als bisher. Das entschied der 29. Zivilsenat am Donnerstag, geklagt hatte der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Hinweise beim ersten Geschäftskontakt

Check24 muss künftig die Besucher der Webseite beim ersten Geschäftskontakt unübersehbar darauf hinweisen, dass das Portal nicht nur Preise vergleicht, sondern als Versicherungsmakler Provisionen kassiert. Die Richter ließen keine Revision zu, doch könnte Check24 gegen die Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, das Geschäftsmodell sei nicht beeinträchtigt. Ob Check24 Rechtsmittel einlegt, steht noch nicht fest.

In dem Prozess ging es ausschließlich um Check24. Doch verdienen viele Preisvergleichsportale ihr Geld mit Provisionen. "Es war von Anfang an so gedacht, dass das Verfahren eine Pilotwirkung hat", sagte Jurist Axel Nordemann, der den BVK vertrat.

Abgesehen von der besseren Erstinformation wird Check24 vor dem Abschluss von Hausrat-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherungen die Kunden künftig genauer befragen müssen, ob die Versicherung für sie vonnöten ist beziehungsweise über Risiken informieren müssen.

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