Der Countdown läuft: Am 1. Februar 2014 tritt das SEPA-Verfahren in Kraft, das eine Umstellung des Zahlungsverkehrs mitbringt. Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, sollten Händler die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren rechtzeitig umstellen. Welche Punkte dabei zu beachten sind, haben die Branchenverbände BVDW und bvh in einer Checkliste zusammengestellt.
Mit der Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Zahlungsverkehrsraums (SINGLE Euro Payments Area, kurz: SEPA) will die Europäische Union einheitliche Regeln für den gesamten nationalen und grenzüberschrietenden Zahlungsverkehr schaffen. "Die SEPA-Umstellung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Zahlungsraum", sagt Achim Himmelreich, Vize-Präsident des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW): "Leider ist festzustellen, dass es bereits zu Verzögerungen gekommen ist, insbesondere hinsichtlich des Lastschriftverfahrens. Viele Unternehmen widmen der Umstellung nicht die notwendige Aufmerksamkeit und laufen Gefahr, ab dem 1. Februar mit Zahlungsausfällen konfrontiert zu werden."
Um dies zu vermeiden, haben der BVDW und der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) das "Whitepaper zur Umstellung des Zahlungsverkehrs nach den Vorgaben der Single Euro Payments Area (SEPA)" veröffentlicht.
Das Whitepaper enthält eine Checkliste mit wichtigen Fragen für die Umstellung auf SEPA-Verfahren:
- Habe ich eine Gläubiger-ID beantragt?
Weitere Informationen dazu erteilt dier Bundesbank
- Habe ich meinen Geschäftspartnern die SEPA-Kontoverbindung – IBAN und BIC – mitgeteilt?
- Haben mir meine Geschäftspartner Ihre SEPA-Kontoinformationen mitgeteilt?
- Habe ich diese Informationen für die SEPA-Lastschriften berücksichtigt?
Dazu zählen auch das Einpflegen in ERP-Systeme und Ähnliches sowie der Test der SEPA-Lastschrift vor endgültiger Abschaltung.
- Sind IBAN und BIC in alle meine Geschäftsunterlagen - Formulare, Internetpräsenz et cetera - übernommen worden?
- Habe ich meine Software den Erfordernissen von SEPA angepasst?
- Sind alle genutzten Abrechnungsprogramme auf den SEPA-Standard umgestellt? Fragen Sie danach Hersteller und Dienstleister dieser Softwareprodukte.
- Wurde die Mandatsverwaltung für die SEPA-Lastschriften eingerichtet?
- Sind die bestehenden Lastschriftmandate in die SEPA-Mandate umgewandelt worden?
Einer Studie von Ibi Research zufolge, lassen sich viele Firmen mit der Umstellung auf den einheitlichen EU-Zahlungsverkehr Zeit.