Gemeinsam mit Shopbetreiber-Blog.de hat INTERNET WORLD Business Leser aufgefordert, Fragen zum E-Commerce-Recht an den Rechtsexperten Carsten Föhlisch zu stellen. Auf Twitter hat er nun geantwortet.
Wer im Internet etwas verkauft, muss sich mit zahlreichen rechtlichen Pflichten auseinandersetzen. Dabei können schnell Fragen aufkommen. Shopbetreiber-Blog.de und INTERNET WORLD Business hatten ihre Leser dazu aufgefordert, ihre Fragen zum E-Commerce-Recht via Twitter unter dem Hashtag #fragfoehlisch zu stellen. Die Antworten darauf hat Carsten Föhlisch, Executive Director Legal & Expert Services bei Trusted Shops, heute ebenfalls auf Twitter gegeben.
Wer den Ratgeber-Chat verpasst hat, kann hier alle Fragen und Antworten nachlesen:
Müssen Herstellernamen in der Produktbeschreibung genannt werden?
Carsten Föhlisch: Ja, sie gehören zu den wesentlichen Merkmalen der Ware, muss allerdings nicht immer in der Überschrift sein
Darf ich Promis oder Marken als Testimonial in Produktbeschreibungen nennen?
Föhlisch: Marken ja, wenn es sich um ein Markenprodukt handelt (sogenannte Erschöpfung), Promis nur mit deren Einverständnis
Ist es möglich, Bestellungen per E-Mail anzunehmen?
Föhlisch: Ja klar, es muss aber zum Bestellprozess, insbesondere zur Zahlungsart passen.
Sind Artikel in verschweißter Folien- beziehungsweise Blisterverpackung vom Widerrufsrecht ausgenommen?
Föhlisch: Bei Hygieneprodukten ist der Blister m.E. ein Siegel, bei Öffnen kein Widerrufsrecht
Muss bei Rechnungen nach Italien die Steuernummer des Kunden angegeben werden?
Föhlisch: Ist der Kunde Unternehmer: ja, ist der Kunde Verbraucher: nein. Zu Lieferschwellen.
Wie lange müssen Downloads nach dem Kauf gültig sein?
Föhlisch: Wenn keine Begrenzung vereinbart ist: drei Jahre (Paragraph 195 BGB). Bei Begrenzung wird man die Datei mailen müssen.
Kann der Kunde nach Ablauf eines Download-Links neue anfordern?
Föhlisch: Wenn er den Download gekauft hat: ja selbstverständlich, dafür zahlt er ja gerade.
Gelten Energieeffizienzklassen für alle oder nur für neue Produkte?
Föhlisch: Für Produkte, die ab dem 1. Januar 2015 mit einer neuen Modellkennung in Verkehr gebracht werde.
Muss ich den Artikel bei einem Preisfehler trotzdem zum "falschen" Preis liefern?
Föhlisch: Grundsätzlich ja, bei relevantem Irrtum kann aber die Anfechtung erklärt werden.
Kunde bestellt im November und retourniert Teillieferung im Januar. Muss ich das zurücknehmen?
Föhlisch: Bei Teillieferungen beginnt auch die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der letzten Sendung.
Kunde bestellt ein Bett und verlangt von uns Entsorgung der Umverpackung. Müssen wir das machen?
Föhlisch: Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, Verpackungen zurückzunehmen, Paragraph 4 Verpackackungsverordnung.
Weichen die AGB für einen Ländershop in der Schweiz stark von den deutschen AGB ab?
Föhlisch: Müssen sie nicht, können sie aber, da das Verbraucherschutzniveau dort geringer ist.
Müssen Preise im Newsletter Brutto oder Netto ausgewiesen sein?
Föhlisch: Verbrauchern gegenüber müssen immer Bruttopreise inklusive aller Bestandteile genannt werden.
Kunde bestellt per Vorkasse, zahlt aber nicht. Ist der Vertrag gültig, obwohl kein Geld geflossen ist?
Föhlisch: Wenn Vertrag geschlossen wurde (zum Beispiel Annahme per E-Mail) ist das unabhängig vom Geldfluss.
Darf die Checkbox für einen Newsletter-Versand vorausgefüllt sein?
Föhlisch: Nein, eine vorangekreuzte Checkbox ist keine Einwilligung, allenfalls Paragraph 7 Abs. 3 UWG.
Unter welchen Voraussetzungen darf man deutschen Verbrauchern E-Mail-Werbung schicken?
Föhlisch: Mit ausdrücklicher Einwilligung oder vier Voraussetzungen.
Darf mit UVP geworben werden?
Föhlisch: Ja, solange sie aktuell ist und als solche gekennzeichnet.
Welche Pflichtbestandteile muss ein E-Mail-Newsletter enthalten?
Föhlisch: Erkennbarkeit als Werbung, Anbieterkennzeichnung inklusive E-Mail, Abmeldemöglichkeit, allgemeine Wettbewerbsregeln.
Was muss ich bei Werbung mit Rabatten und Zugaben beachten?
Föhlisch: Unter anderem kein übertriebenes Anlocken (zum Beispiel unverhältnismäßige Zugabe/Rabatt), Irreführung (zum Beispiel Täuschung über Wert.
Weitere Antworten zum Thema E-Commerce liefert auch die Internet World Messe, die von 24. bis 25. März 2015 in München stattfindet.