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Sonstiges 11.06.2015
Sonstiges 11.06.2015

EU-Verbraucherrichtlinie Ein Jahr Widerrufsrecht - und jetzt?

Web-Händler zeigen sich kulant

Shutterstock.com/Africa Studio

Web-Händler zeigen sich kulant

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Am 13. Juni 2014 ist die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft getreten. Online-Händler dürfen ihren Kunden die Retourenkosten aufbrummen. Inwieweit machen sie ein Jahr danach davon Gebrauch?

Die Neuregelung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie, welche am 13. Juni 2014 in Kraft getreten ist, soll die Rechte der Verbraucher insbesondere im Hinblick auf Information, Lieferbedingungen und das Widerrufsrecht stärken. Sie beinhaltet aber auch eine Neuregelung der Rücksendekosten: Verbraucher müssen demnach die Retourenkosten unabhängig vom Preis selber tragen - sofern sich der Unternehmer nicht zu deren Übernahme bereit erklärt. Aber wie viele Online-Händler lassen den Käufer ein Jahr nach der Einführung tatsächlich zahlen? Das hat nun eine Studie des Vergleichsportals idealo ermittelt.

Demnach haben sich Befürchtungen vieler Käufer, sie müssten nun die Rücksendekosten selbst übernehmen, nicht bestätigt. Ein Großteil von 88 Prozent der untersuchten Shop-Betreiber übernimmt nämlich weiterhin die Versandgebühren im Falle eines Widerrufs. Im Vorjahr waren es allerdings noch 94 Prozent. Allerdings knüpfen manche Händler weiterhin die Übernahme der Rücksendekosten an Bedingungen wie die Verwendung des Rücksendeetiketts (zehn Prozent) oder ab einem Warenwert von 40 Euro (acht Prozent). Kurz nach Einführung der Gesetzesneuerung stellten noch 16 Prozent diese Bedingung.

Verglichen mit Händlern anderer Länder sind die deutschen Shop-Betreiber demnach besonders kulant. In Spanien etwa lassen 86 Prozent der Webshops die Rücksendekosten vom Kunden tragen. Der Gesetzgeber sieht im Falle eines Widerrufs eine Rücksendefrist von 14 Tagen vor. Aber auch hier zeigen sich der Studie zufolge etwa ein Viertel der befragten Händler nachsichtig und bieten eine verlängerte Frist von in der Regel 30 Tagen an. Für die Studie hat idealo aus den 100 klickstärksten seiner gelisteten Onlineshops die 50 mit den höchsten nationalen Alexa Traffic Ranks untersucht. Für den internationalen Vergleich wurden Shops aus Deutschland, Frankreich, Spanien und Großbritannien herangezogen.

Für Shopbetreiber war die Umsetzung der neuen Regeln eine teure Angelegenheit. Sie investierten laut bevh einen fünfstelligen bis niedrigen sechsstelligen Betrag, um Prozesse und Kommunikation an das neue Recht anzupassen.

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