
Der Domain-Verwalter ICANN sorgt mit seinem neuesten Vertragsentwurf für Unmut bei Registraren. Um strengere Regeln für Domainverkäufer wird seit Jahren gestritten.
Streit zwischen der Internet Cooperation for Assigned Names and Numbers (ICANN) und den Registraren, die sich darüber beschweren, dass der neueste Vertragsentwurf ihrem Willen widerspricht. Wie das Newsportal Heise.de schreibt, sieht die Vorratsdatenspeicherung im aktuellen Entwurf unterschiedliche Speicherfristen für Bestands- und Logdaten vor. Dabei herrscht Uneinigkeit darüber, wie Ausnahmeregelungen aussehen sollen, die nationale Datenschutzvorschriften berücksichtigen.
Die Registrare wollen die ICANN selbst über entsprechende gesetzliche Bestimmungen informieren und dann von Verpflichtungen ausgenommen werden. Die ICANN hingegen will sich darauf nicht festlegen und behält sich Ergänzungen im eigenen Text vor. Uneinig sind sich die Kontrahenten auch über die Frage, wie entscheiden wird, wenn die ICANN eine beantragte Ausnahmeregelung ablehnt. Die Registrare befürworten die bestehende Regelung zu Whois-Ausnahmen (Protokoll, mit dem Informationen zu Internet-Domains abgefragt werden können). Ein weiterer Kritikpunkt der Registrare: ICANN-Unterhändler wollen sich ein einseitiges Kündigungsrecht zugestehen, womit unbeliebte Registrare ihre Zulassung verlieren könnten.