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Sonstiges 17.06.2015
Sonstiges 17.06.2015

Für den Unternehmenseinsatz Adblock Plus mit neuen Funktionen für Admins

Adblock Plus
Adblock Plus

Die Version 1.9 des Werbeblockers Adblock Plus bietet erstmals spezielle Admin-Funktionen, die eine netzwerkweite Installation des Browser-Add-ons in Unternehmen und anderen Einrichtungen erlauben soll.

Werbefreier Browser für Schulen und Unternehmen: Die neue Version 1.9 von Adblock Plus für Chrome, Opera und Safari enthält eine Neuerung, die vor allem System-Admins interessieren könnte. Bei der Installation des Werbeblockers lässt sich nun optional das erstmalige Laden der Startseite unterdrücken. Hierdurch soll sich das Browser-Add-on komfortabler in großen Netzwerken von Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen installieren lassen. Eine entsprechende Version für den Mozilla Firefox soll in Kürze folgen.

Adblock Plus Startseite

Adblock Plus Startseite: Admins können die Startseite für netzwerkweite Installationen jetzt umgehen.

Normalerweise informiert die Startseite bei der erstmaligen Inbetriebnahme von Adblock Plus über die Funktionen des Add-ons. Daneben ist dort auch eine rudimentäre Konfiguration des Tools möglich. Die neue Funktion sei zudem ein wichtiger Bestandteil des Projekts "Adblock Plus für Administratoren", an dem der Hersteller momentan arbeitet. Diese spezielle Version des Add-ons ist für großangelegte Netzwerk-Installationen vorgesehen.

Der Einsatz von Adblock Plus verspreche im professionellen Einsatz einen verringerten Datenverbrauch, eine effizientere Arbeitsumgebung sowie erweiterten Datenschutz. Darüber hinaus soll das Add-on auch die Sicherheit im Netzwerk erhöhen, da Malware und Viren oftmals durch korrumpierte Werbeelemente verbreitet werden.

Verlegern und Werbetreibenden dürfte der neue Fokus auf professionelle Nutzer nicht schmecken. Erst kürzlich hatte Adblock Plus einen Sieg am Landgericht München errungen. Das Gericht hatte die Klage von RTL und ProSiebenSat.1 Digital abgewiesen. In Hamburg gingen Zeit Online und das Handelsblatt vor Gericht ebenfalls leer aus.

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