
Apple Store in Frankfurt
Apple Store in Frankfurt
Das Landgericht Berlin hat Teile von Apples Datenschutzerklärung für ungültig erklärt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gewonnen, der Hardwarehersteller muss nachbessern.
Deutsche Verbraucherschützer konnten sich vor Gericht gleich gegen mehrere Klauseln des US-amerikanischen Hardware- und Software-Herstellers Apple durchsetzen: Das Landgericht Berlin hat acht Punkte aus der Datenschutzerklärung des Konzerns für ungültig erklärt. Für sieben weitere Punkte hatte Apple bereits im Vorfeld Unterlassungserklärungen abgegeben. Für den Verbraucherzentrale Bundesverband ist das ein voller Erfolg: Er hatte insgesamt 15 Punkte beanstandet, nun muss Apple in allen Fällen nacharbeiten.
Wie dem Urteil zu entnehmen ist, störte sich das Gericht vor allem an den wenig konkreten Angaben des Unternehmens zur Verwendung der Daten. So bleibe für den Verbraucher sowohl unklar, welche Daten in welchem Umfang erhoben und genutzt werden, als auch, an wen diese weitergegeben werden. Ebenso untersagten die Richter die Verwendung von Standortdaten, da trotz Anonymisierung davon auszugehen sei, dass diese Daten personenbeziehbar seien.
Der Konzern hatte zunächst argumentiert, deutsches Recht würde hier nicht greifen. Der Grund: Es würden keine personenbezogenen Daten durch eine deutsche Niederlassung erhoben. Das Gericht entscheid allerdings, dass bei deutschen Verbrauchern auch deutsches Recht anzuwenden sei.
Im Streit um den Klarnamenzwang auf Facebook mussten deutsche Datenschützer Ende April eine bittere Niederlage in Kauf nehmen.