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Amazon darf seinen Appstore weiter betreiben - vorerst
Sonstiges 07.07.2011
Sonstiges 07.07.2011

Amazon darf seinen Appstore weiter betreiben - vorerst Schlappe für Apple

Apple scheiterte mit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Amazon. Damit wollte Apple dem Onlinehändler die Verwendung des Namens Appstore untersagen. Das zuständige Gericht hat den Antrag jedoch abgelehnt und stattdessen eine ordentliche Gerichtsverhandlung auf Oktober 2012 angesetzt.

Zur Begründung führte das Gericht an, dass Apple nicht beweisen konnte, dass die Namensähnlichkeit zum eigenen App Store zu Irritationen bei den Verbrauchern führt. Die beiden Webstores für Programme unterscheiden sich in der Schreibweise und im Angebot. Amazon bietet in seinem Store Apps für Android-Smartphones an, derzeit nur in den USA. Apple betreibt dagegen schon seit 2008 seinen App Store, in dem es kleine Programme für iPhone, iPod touch und iPad gibt.

Allerdings sagte die vorsitzende Richterin auch, dass sich der Begriff "App Store" noch nicht als feststehende Bezeichnung für Software-Vertriebsplattformen im Internet etabliert habe. Damit widersprach sie der Auffassung von Amazon. Es sei folglich keinesfalls so, dass jedes Unternehmen mit einer entsprechenden Vertriebsform den Begriff "App Store" dafür verwenden darf. Letztlich könnte Apple mit der Klage also erfolgreich sein, denn das Unternehmen verfügt über die entsprechenden Markenrechte.

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