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Sonstiges 27.05.2016
Sonstiges 27.05.2016

Gerichtsstreit Google wehrt Urheberrechtsklage von Oracle ab

shutterstock.com/Billion Photos
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Google hat die Klage von Oracle im Zusammenhang mit Android vor Gericht abgewehrt. Geschworene haben entschieden, dass Google bei der Verwendung von Schnittstellen von Java für Android nicht das Urheberrecht verletzt habe.

Keine Entschädigungszahlungen für Oracle: Das Gericht in San Francisco hat entschieden, dass Google für die Nutzung von Java-APIs in Android keine Entschädigung an den Kläger Oracle zahlen muss. Die Jury des Bundesgerichts hat nun Googles Nutzung von Java-APIs als "Fair Use" eingestuft. Daraufhin kündigte der Software-Konzern umgehend eine Berufung an, wie unter anderem der Sender CNBC am Donnerstag berichtete.

Oracle wollte von Google rund neun Milliarden US-Dollar haben. Eine Entscheidung zugunsten von Oracle hätte den urheberrechtlichen Schutz von Software-Schnittstellen gestärkt.

Langjährige gerichtliche Auseinandersetzung

Der Rechtsstreit zwischen Google und dem Software-Unternehmen Oracle erstreckt sich nun bereits über einige Jahre. Begonnen hat alles im Jahr 2010. Der Klage liegt folgender Vorwurf zugrunde: Oracle unterstellt Google, Patente und Urheberrechte an der Programmiersprache Java zu verletzen. Insbesondere geht es hierbei um die Nutzung von Java-APIs in Android.

In einem ersten gerichtlichen Verfahren hatte die Jury geurteilt, dass Oracle APIs unter den Schutz des Urheberrechts fallen. Nicht einigen konnte sich das Gericht allerdings, ob die Nutzung unter die "Fair-Use"-Ausnahme des US-Urheberrechts fällt. Letztendlich hatten damals die Richter die Geschworenen überstimmt und urteilten, dass die APIs nicht unter das Urheberrecht fallen.

Oracle ging allerdings gegen diese Entscheidung in Berufung und bekam damals Recht. Das Berufungsgericht hob das Urteil zumindest teilweise auf und gab den Fall an die Vorinstanz zurück. Das kalifornische Bundesgericht musste nochmals darüber entscheiden, ob die Nutzung der APIs als "Fair Use" gelten.
Nach dem jetzigen Urteil will Oracle seinen Anspruch erneut in einer Berufung durchsetzen.

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