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Analyse
Sonstiges 16.05.2018
Sonstiges 16.05.2018

Reichweitenstudie Agof passt daily digital facts an DSGVO an

shutterstock.com/Sergey Nivens
shutterstock.com/Sergey Nivens

Im Zuge der neuen DSGVO muss die Agof ihre daily digital facts anpassen. Die Reichweitenstudie darf künftig nur noch die Daten von Online-Nutzern ab 16 Jahren erheben und ausweisen.

Die daily digital facts der Arbeitsgemeinschaft Online Forschung (Agof) liefern detaillierte Reichweiten von Online-Angeboten auf Tagesbasis. Das ist vor allem für die Mediaplanung wichtig, etwa, wenn es um zusätzliche, individuelle Zeiträume geht wie Ferienzeiten oder alle Tage an denen olympische Spiele stattfinden etc. Bisher basierte die Reichweitenstudie auf Daten der deutschsprachigen Wohnbevölkerung ab zehn beziehungsweise ab 14 Jahren. Im Zuge der anstehenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jedoch kommt es nun zu gravierenden Anpassungen.

Dabei ändert sich die Grundgesamtheit, sodass nun ab sofort die deutschsprachige Wohnbevölkerung erst ab 16 Jahren in Deutschland erhoben und ausgewiesen wird. Hintergrund ist, dass die DSGVO einen besonderen Schutz von Jugendlichen vorsieht und dafür das Mindestalter für die Abgabe einer wirksamen Einwilligung in die Verarbeitung der eigenen Daten auf 16 Jahre anhebt.

"Für einen möglichst reibungslosen Umstieg wurde die neue Grundgesamtheit auch für alle bereits veröffentlichten Daten der daily digital facts seit dem 1. Januar 2018 bereitgestellt", erklärt die Agof. "Die bis zum 15. Mai 2018 veröffentlichten Zahlen auf Basis der Grundgesamtheiten 10+ oder 14+ werden für Auswertungen auf Basis älterer Zeiträume im Auswertungs- und Planungsprogramm TOP modular weiterhin vorgehalten, jedoch nicht mehr aktualisiert. Vergleiche oder Darstellungen über diese Datumsgrenze hinweg sind auf Basis gleicher Zielgruppen methodisch zulässig und möglich."

Verlieren die digital facts an Relevanz?

Die Anpassung an den neuen Jugendschutz gilt beispielsweise auch für Dienste wie WhatsApp. Die Facebook-Tochter musste bei ihrem Messenger-Dienst das Mindestalter für Nutzer von 13 auf 16 Jahre anheben. Die Verordnung verlangt allerdings keine harte Kontrolle der Altersgrenze - etwa durch das Hochladen eines Altersnachweises. Eine solche Kontrolle ist bei WhatsApp entsprechend auch nicht geplant.

Die Agof hat es da deutlich schwerer. Denn die digital facts könnten mit der Umstellung deutlich an Relevanz verlieren - zumindest für Kunden und Agenturen mit auf Kinder ausgerichteten Kampagnen. Auch intermediale Vergleiche werden erschwert, was alles in allem der deutschen Digitalwirtschaft Wettbewerbsnachteile bringen könnte - vor allem im omnipräsenten Vergleich mit den globalen Playern.

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